AGB 2025
Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Allgemeines
epuls ist eine digitale Plattform, die von der epuls GmbH (im Folgenden „wir“ bzw. „uns“) betrieben wird. epuls bietet Ihnen die Möglichkeit, mit Ihrem eFahrzeug eine ePrämie zu verdienen.
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) richten sich ausschließlich an Zulassungsbesitzer von eFahrzeugen, die ihr eFahrzeug überwiegend an nicht-öffentlichen Ladepunkten laden und die abgegebene Strommenge nicht genau nachweisen können. Unter eFahrzeugen verstehen wir zweispurige, vollelektrisch betriebene Kraftfahrzeuge. Rechtliche Grundlage sind neben diesen AGB die Bestimmungen der österreichischen Kraftstoffverordnung 2012 („KVO“).
- Vorregistrierung
Um für Ihre eFahrzeuge eine ePrämie verdienen zu können, ist zunächst eine Vorregistrierung auf unserer Plattform erforderlich. Die Vorregistrierung ist für Sie unverbindlich und natürlich kostenlos.
Für die Vorregistrierung benötigen wir nähere Informationen über Sie und Ihre eFahrzeuge. Sie können eines oder auch mehrere eFahrzeuge bei uns vorregistrieren. Wenn Sie bereits im Vorjahr eine ePrämie von epuls erhalten haben und Ihre eFahrzeuge daher bereits auf unserer Plattform registriert haben, müssen Sie sich bzw. Ihre eFahrzeuge nicht erneut registrieren.
Für die Vorregistrierung müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein und über eine gültige E-Mail-Adresse verfügen. Füllen Sie alle Pflichtfelder im Registrierungsformular vollständig und wahrheitsgemäß aus. Wir behalten uns vor, die Angaben zu überprüfen und jederzeit Nachweise zu fordern (z.B. amtlicher Lichtbildausweis, bei Firmenfahrzeugen Nachweis der Zeichnungs- oder Vertretungsbefugnis).
In jedem Fall benötigen wir ein Foto oder einen Scan des Zulassungsscheins Ihrer eFahrzeuge (Vorder- und Rückseite des Zulassungsscheins). Die eFahrzeuge müssen in Österreich zugelassen sein. Die Angaben auf dem Zulassungsschein müssen gut lesbar sein. Für die Abrechnung und Überweisung der ePrämie ist eine Rechnungsanschrift und Bankverbindung erforderlich.
- Anmeldung der ePrämie, Vertragsabschluss
Nach Ihrer Vorregistrierung werden Sie von uns per E-Mail verständigt, wenn eine ePrämie für Sie verfügbar ist. Die Verfügbarkeit richtet sich insbesondere nach der aktuellen Nachfrage nach Treibhausgaseinsparungen durch die Marktteilnehmer (Verpflichtete nach den §§ 5 und 7 KVO). Nach Erhalt der Verständigung können Sie sich für eine ePrämie anmelden. Mit Ihrer Anmeldung bestätigen Sie, dass Sie (weiterhin) Zulassungsbesitzer der registrierten eFahrzeuge sind und dass Sie die eFahrzeuge überwiegend an nicht-öffentlichen Ladepunkten laden und die abgegebene Strommenge nicht genau nachweisen können. Ferner stimmen Sie der Geltung dieser AGB zu.
Zwischen Ihnen und uns kommt ein Vertrag zustande, wenn wir Ihre Anmeldung (=Vertragsangebot) erhalten und nach Prüfung der eingereichten Daten und Unterlagen angenommen haben. Bitte beachten Sie, dass die Bestätigung des Eingangs Ihrer Anmeldung noch keine rechtlich verbindliche Annahmeerklärung darstellt. Erst wenn wir Ihre ePrämie bestätigen, gilt das Angebot als angenommen. Wir behalten uns vor, Ihr Angebot ohne Angaben von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn im Zuge der Vorregistrierung oder Anmeldung unvollständige oder unrichtige Angaben gemacht oder die geforderten Nachweise nicht erbracht wurden. Über die Annahme oder Ablehnung Ihres Angebots werden wir Sie ehestmöglich, spätestens innerhalb von 10 Werktagen informieren. Bis dahin sind Sie an Ihr Angebot gebunden. Angebote unsererseits, insbesondere auf unserer Website oder in der Werbung, gelten als freibleibend und unverbindlich.
Für den Vertragsabschluss steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung. Der Vertragstext wird von uns nicht gespeichert.
- Vertragsgegenstand, Übertragung und Anrechnung von Strommengen
Gegenstand des Vertrags ist die Übertragung der Strommengen aus erneuerbarer Energie, die Sie als Antrieb für Ihr eFahrzeug geladen haben oder noch laden werden, entsprechend den Bestimmungen der KVO. Wir erhalten das Recht, diese Strommengen beim Umweltbundesamt einzureichen und anrechnen zu lassen und im eigenen Namen und auf eigene Rechnung an Dritte (Verpflichtete nach den §§5 und 7 KVO) weiter zu übertragen. Wir sind ebenfalls berechtigt, die Strommengen zum Zweck der Einreichung und Anrechnung auf dritte Antragsberechtigte gemäß § 2 Z 37 KVO zu übertragen, die die Strommengen in ihrem Namen beim Umweltbundesamt einreichen und anrechnen lassen. Zu diesem Zweck können wir einzelne Rechte aus diesem Vertrag an dritte Antragsberechtigte abtreten, insbesondere das Recht, die Strommengen beim Umweltbundesamt einzureichen und anrechnen zu lassen. Darüber hinaus erteilen Sie hiermit Ihre Zustimmung, dass ein dritter Antragsberechtigter dem gegenständlichen Vertrag beitritt und somit neben epuls sämtliche Rechte aus dem Vertrag geltend machen kann. Wir werden Sie über einen allfälligen Vertragsbeitritt gesondert informieren und den Namen des beitretenden Vertragspartners bekannt geben.
- ePrämie
Sie erhalten für jedes von Ihnen auf der epuls Plattform angemeldete und von uns bestätigte eFahrzeug eine fixe Prämie („ePrämie“) pro Kalenderjahr als Gegenleistung dafür, dass wir die von Ihnen im gesamten betreffenden Kalenderjahr verbrauchten Strommengen gemäß Punkt 4 anrechnen lassen dürfen. Wenn Ihr eFahrzeug nicht während des gesamten Kalenderjahres auf Sie zugelassen war, haben Sie lediglich Anspruch auf eine anteilige ePrämie für das jeweilige Kalenderjahr.
Voraussetzung für den Erhalt einer pauschalen ePrämie ist, dass Sie die abgegebene Strommenge für die Ladung Ihres eFahrzeugs am Ladepunkt nicht messen und nicht nachvollziehbar überprüfbar aufzeichnen können.
Die Höhe der ePrämie richtet sich nach den Angaben auf unserer Website. Alle genannten Preise verstehen sich – soweit nicht anders angeführt – in € (Euro) inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Die ePrämie wird gewöhnlich innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss auf die von Ihnen bekannt gegebene Kontoverbindung überwiesen.
Die Rechnungslegung erfolgt im Wege einer Gutschrift. Wir erstellen auf Grundlage Ihrer Angaben eine Gutschrift über die vereinbarte ePrämie und übermitteln Ihnen die Gutschrift per E-Mail. Wenn Sie Unternehmer sind, verpflichten Sie sich, die Gutschriften unverzüglich auf Richtigkeit, Vollständigkeit und in Hinblick auf die umsatzsteuerlich relevanten Rechnungsmerkmale zu kontrollieren.
Sollten die Voraussetzungen für die Anrechenbarkeit nach Prüfung durch das Umweltbundesamt nicht erfüllt sein, besteht kein Anspruch auf eine ePrämie. In diesem Fall können wir eine bereits ausgezahlte ePrämie zurückfordern und vom Vertrag zurücktreten. Wir sind nicht verpflichtet, ein Rechtsmittel gegen einen ablehnenden Bescheid über die Anrechnung zu erheben. Wenn Ihr eFahrzeug nicht während des gesamten Kalenderjahres auf Sie zugelassen war, haben Sie lediglich Anspruch auf eine anteilige ePrämie. Wurde die ePrämie bereits in voller Höhe für das gesamte Kalenderjahr ausbezahlt, können wir daher einen Teil zurückfordern.
- Vertragslaufzeit, Rücktritt vom Vertrag
Ihre Anmeldung für eine ePrämie gemäß Punkt 3 gilt für das in der Anmeldung angeführte Kalenderjahr. Dementsprechend gilt auch der Vertrag, insb. unser vertragliches Recht zur Einreichung und Anrechnung der übertragenen Strommengen gemäß Punkt 4, jeweils für das vereinbarte Kalenderjahr.
Wir haben das Recht, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, wenn Sie bei der Vorregistrierung oder Anmeldung unrichtige Angaben gemacht oder geforderte Nachweise nicht erbracht haben, wenn Sie gegen die in Punkt 8 vereinbarte Exklusivität verstoßen, wenn vom Umweltbundesamt Mehrfachübertragungen oder mehrfache Beantragungen gleicher Strommengen festgestellt werden und Ihr eFahrzeug hiervon betroffen ist, oder wenn sonstige wichtige Gründe vorliegen, die eine Fortsetzung des Vertrages unzumutbar machen.
Im Falle eines Rücktritts vom Vertrag sind die wechselseitigen Leistungen rückabzuwickeln. Das bedeutet, Sie können wieder frei über die vertragsgegenständlichen Strommengen Ihrer eFahrzeuge für das entsprechende Kalenderjahr verfügen und wir können eine bereits ausbezahlte ePrämie in voller Höhe zurückfordern.
- Mitteilung von Änderungen Ihrer Daten
Informieren Sie uns umgehend schriftlich oder per E-Mail, wenn sich Ihre persönlichen bzw. Firmendaten (z.B. Name oder Firma, Anschrift, E-Mail-Adresse) oder Ihre Bankverbindung ändern oder wenn Sie nicht mehr Zulassungsbesitzer eines registrierten eFahrzeugs sind. In diesem Fall benötigen wir einen Nachweis über die Abmeldung des eFahrzeugs.
- Exklusivität
Laut KVO können Sie pro Jahr nur einen Vertrag mit einem Anbieter (Antragsberechtigten gemäß § 2 Z 37 KVO) über die Anrechnung von Strommengen, die als Antrieb für eFahrzeuge geladen wurden, abschließen. Sie verpflichten sich daher, während der Vertragsdauer über die anrechenbaren Strommengen Ihrer eFahrzeuge und Ihrer Ladepunkte (soweit vorhanden) nicht anderweitig zu verfügen und exklusiv mit uns zusammen zu arbeiten. Sie dürfen nicht gleichzeitig bei einem anderen Anbieter registriert sein, um eine weitere ePrämie oder sonstige geldwerte Vorteile für anrechenbare Strommengen eines eFahrzeugs oder eines Ladepunktes für denselben Zeitraum zu erhalten.
Bei einem Verstoß gegen die Exklusivität besteht kein Anspruch auf eine ePrämie. In diesem Fall können wir eine bereits ausgezahlte ePrämie in voller Höhe zurückfordern.
- Datenschutz
Wir verarbeiten die im Zuge der Registrierung bekannt gegebenen personenbezogenen Daten zu Zwecken der Vertragserfüllung und Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen. Rechtsgrundlage hierfür ist Art 6 Abs 1 lit b Datenschutz-Grundverordnung. Nähere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung https://www.epuls.at/datenschutz/.
- Haftung
Eine Haftung unsererseits für Schadenersatzansprüche wegen leicht fahrlässiger Pflichtverletzungen ist ausgeschlossen, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz betreffen. Im Fall der leicht fahrlässigen Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie vertrauen dürfen, haften wir nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Gegenüber Unternehmern im Sinne des KSchG ist unsere Haftung darüber hinaus der Höhe nach mit der vereinbarten ePrämie beschränkt, soweit zwingendes Recht dem nicht entgegensteht. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare und Folgeschäden ist gegenüber Unternehmern jedenfalls ausgeschlossen.
Diese Haftungsbeschränkungen gelten auch für unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
- Änderungen der AGB
Diese AGB können gelegentlich angepasst werden. Die Änderungen werden für neu abzuschließende Verträge sofort wirksam. Die jeweils aktuelle Version dieser AGB ist auf unserer Website abrufbar.
Wir behalten uns ferner das Recht vor, bestehende Verträge gemäß den nachfolgenden Bestimmungen anzupassen, soweit dies aus sachlich gerechtfertigten Gründen, insbesondere aufgrund einer geänderten Rechtslage oder höchstrichterlichen Rechtsprechung, Regelungslücken in den AGB, Veränderung der Marktgegebenheiten oder anderen gleichwertigen Gründen erforderlich ist. Für Verträge mit Verbrauchern gilt dies nur unter der weiteren Voraussetzung, dass die Änderungen Verbrauchern zumutbar sind und diese nicht unangemessen benachteiligen. Über derartige Änderungen werden wir Sie rechtzeitig vor dem In-Kraft-Treten der geplanten Änderungen, mindestens 14 Tage im Vorhinein, in geeigneter Form informieren. Die Information kann auch per E-Mail erfolgen. Wenn Sie mit den Änderungen nicht einverstanden sind, können Sie vom Vertrag bis zum In-Kraft-Treten der Änderungen zurücktreten. Treten Sie nicht vom Vertrag zurück, gehen wir davon aus, dass Sie mit den Änderungen einverstanden sind. Wir werden Sie gesondert auf diese Frist sowie auf den Umstand hinweisen, dass die Zustimmung zu den Änderungen mangels rechtzeitigen Rücktritts als erteilt gilt. Hinsichtlich der Folgen des Rücktritts gilt Punkt 6 (letzter Absatz) sinngemäß.
- Schlussbestimmungen
Wenn einzelne Teile dieser AGB unwirksam sind oder werden, dann bleiben die anderen Bestimmungen dieser AGB wirksam.
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Wien, Österreich. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
Die EU-Kommission stellt auf ihrer Website eine Plattform zur Online-Streitbeilegung für Verbraucher unter folgendem Internet-Link bereit: http://ec.europa.eu/consumers/odr
Stand: 20.11.2024