Die ePrämie für Ihr eFahrzeug
Egal ob als Privatperson mit einem eFahrzeug oder als Unternehmen mit einem ganzen Fuhrpark. Wir haben das perfekte Angebot für Sie. Mit der ePrämie von epuls erhalten Sie einfach & zuverlässig Zusatzerlöse für Ihre eFahrzeuge innerhalb kürzester Zeit!
Voraussetzungen für eAutobesitzer:
- Sie sind Zulassungsbesitzer, oder sind bevollmächtigt einen Antrag zu stellen.
- Sie haben die ePrämie bzw. die THG-Quote noch nicht über einen anderen Anbieter eingereicht.
- Sie sind Besitzer eines oder mehrerer eFahrzeuge, bzw. eines, oder mehrere Plug-In Hybridfahrzeuge?
- Sie können Ihre Lademengen den Anforderungen entsprechend nachweisen und verladen jährlich mind. 5.000 kWh? Hier mehr erfahren.
Fixprämie
Sichern Sie sich jetzt Ihre ePrämie 2025 i.H.v. € 82,- pro eFahrzeug in nur wenigen Schritten!
Wir kontrollieren Ihre Dokumente!
Sie erhalten nach erfolgreicher Kontrolle Ihre ePrämie innerhalb von 14 Tagen!
kWh-basierte ePrämie
Wenn Sie überwiegend (also mehr als 50%) an Ihrem privaten Ladepunkt laden UND diese Strommengen an Ihr eFahrzeug mittels genauer Aufzeichnungen über ein Backendsystem Ihrer Ladeinfrastruktur nachweisen können, können Sie statt dem Pauschalwert eine ePrämie pro kWh erhalten. Diese Abrechnungsmethode eignet sich für all jene Kunden, die mind. 5.000 kWh pro Jahr laden und weitere Kriterien erfüllen. Falls Sie detailliertere Informationen zu den Voraussetzungen und zum Angebot erfahren wollen, klicken Sie hier.
Dieser Fall trifft auf Sie zu? Dann melden Sie sich jetzt bei uns!
epuls ist Ihr Experte, der von der Antragsstellung über die Zertifizierung bis hin zur Prämienzahlung alles abwickelt!
Dabei ist uns besonders wichtig:
Wieso epuls?
Infos zu eFahrzeugen
Sie wollen weitere Information zum Thema ePrämien und eQuoten? Dann klicken Sie hier!
Eine Auszahlung findet einmal pro Kalenderjahr statt je nach Verfügbarkeit von THG-Quoten am Markt. Aus diesem Grund werden wir auch einmal im Jahr die Aktualität Ihrer Daten erheben.
Eine ePrämie bekommen Sie so lange Sie offizieller Fahrzeughalter eines eFahrzeuges sind. Beachten Sie, dass pro Jahr ein neuer Vertrag abgeschlossen werden muss!
Die Höhe Ihrer ePrämie richtet sich aliquot nach der Dauer Ihrer Zulassung im laufenden Kalenderjahr und den aktuellen Marktpreisen. Die aktuelle Prämienhöhe finden Sie in unserem Registrierungsprozess.
Wir arbeiten mit einem sogenannten Kontingentsmodell. Das bedeutet, dass eine Auszahlung der ePrämie nur bei vorhandenem THG-Kontingent (Treibhausgas-Kontingent) durchgeführt wird. Die THG-Kontingente (Treibhausgas-Kontingente) richten sich nach den Verkäufen auf dem Quotenmarkt.
Wir kommen auf unsere Kunden zu, sobald ein freies THG-Kontingent bereitsteht. Danach wird die ePrämie wie gewohnt innerhalb von 14 Tagen nach erfolgreicher Überprüfung Ihrer angegebenen Daten ausbezahlt.
Neben PKW und Bussen (Fahrzeugklasse M) ist die Registrierung auch für LKW (Fahrzeugklasse N) und zweispurige Kraftfahrzeuge der Fahrzeugklasse L. Um die Fahrzeugklasse herausfinden zu können, sehen sie am besten in ihrem Zulassungsschein in der Zeile J nach.
Leider ist es aufgrund der nationalen gesetzlichen Bestimmungen nicht möglich, dass höhere pauschale ePrämien für LKW oder Busse ausbezahlt werden können – wie das z. B. in Deutschland der Fall ist. Die Fixprämie ist daher unabhängig von der Fahrzeugklasse. Möchten Sie größere Ladestrommengen anrechnen lassen, müssen Sie die kWh-basierte ePrämie beantragen.
Pro eFahrzeug benötigen wir zur eindeutigen Identifikation den jeweiligen Zulassungsschein, zusätzlich erfordert es die Aufnahme weniger persönlicher Daten, unter anderem den Bankdaten, um Ihnen die ePrämie zukommen zu lassen.
Grundsätzlich gilt der Fahrzeughalter als ePrämien Berechtigter. Da es unterschiedliche Leasingverträge gibt, können entweder Sie oder Ihr Leasinggeber berechtigt sein. Das finden Sie ganz einfach heraus in dem Sie in Ihrem Zulassungsschein nachschauen wessen Vor- bzw. Nachname (Feld C.1.1. und C.1.2.) eingetragen ist.
Wenn Sie das sind – Gratulation! Registrieren Sie sich gleich bei uns und Sie werden Ihre ePrämie erhalten. Andernfalls müssen Sie vorher noch selbst Halter eines eKraftfahrzeuges werden.
Ja, das ist überhaupt kein Problem. Geben Sie beim Antragsformular einfach die Anzahl Ihrer eKraftfahrzeuge an.
Gemäß unserer AGB haben Sie die Pflicht uns unaufgefordert über die Abmeldung (mit beispielsweise einem Abmeldungsbescheid) Ihres eFahrzeuges zu informieren. Der Vertrag darf daraufhin als gekündigt betrachtet werden (wenn man mehrere Fahrzeuge hat, bleibt der Vertrag zu den anderen KFZ bestehen).
Da sich die ePrämie aufgrund der gesetzlichen Gegebenheiten als eine aliquote Prämie versteht, behalten wir uns vor den aliquoten Anteil (Datum der Abmeldung bis zum 31.12. des jeweiligen Kalenderjahres) von Ihnen zurückzufordern, um dem Folgebesitzer des eFahrzeugs fairnesshalber auch seine aliquote ePrämie ermöglichen zu können.