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Was macht epuls?

epuls unterstützt eAutobesitzer und Betreiber von Ladestellen dabei, ihre jährlichen CO2-Einsparungen zertifizieren zu lassen und als sogenannte THG-Quote an quotenpflichtige Unternehmen zu verkaufen. Aus diesem Verkauf entsteht die THG-Prämie (auch ePrämie genannt) – ein finanzieller Anreiz für emissionsfreie Mobilität.

1. Hochladen des Zulassungsscheins

Laden Sie einfach online den Zulassungsschein Teil 1 (Vorder- und Rückseite) Ihres Elektrofahrzeugs hoch. Das dauert nur wenige Minuten und ermöglicht uns, Ihre CO2-Einsparung offiziell zu registrieren.

2. Auszahlung der ePrämie

Sobald wir Ihre Angaben geprüft haben, erhalten Sie die ePrämie direkt auf Ihr Konto – schnell, zuverlässig und ohne weiteren Aufwand für Sie.

3. Einreichung beim Umweltbundesamt

epuls übernimmt für Sie den gesamten administrativen Prozess. Die registrierten Daten werden einmal jährlich gebündelt beim Umweltbundesamt eingereicht und dort geprüft. Sie müssen sich um nichts kümmern – wir übernehmen den gesamten Prozess.

4. Bescheinigung durch die Behörde

Das Umweltbundesamt stellt anschließend eine offizielle Bescheinigung über Ihre THG-Einsparungen aus – die Voraussetzung dafür, dass diese CO₂-Einsparungen verkauft werden dürfen.

5. Verkauf an quotenpflichtige Unternehmen

epuls verkauft die zertifizierten CO2-Einsparungen gebündelt an quotenpflichtige Unternehmen (z. B. Mineralölkonzerne), die gesetzlich zur Reduktion von Emissionen verpflichtet sind. Der Erlös daraus wird Ihnen in Form der THG-Prämie gutgeschrieben.

Warum gibt es THG-Quoten?

eAutos sind in der Anschaffung häufig noch teurer als vergleichbare Verbrenner. Gleichzeitig müssen jedoch die klimaschädlichen Treibhausgasemissionen im Verkehr reduziert werden – die Verkehrswende ist daher unverzichtbar.

eFahrzeuge sparen nachweislich Treibhausgasemissionen (THG) ein und leisten damit einen aktiven Beitrag zur Verkehrswende. Dieses Engagement wird vom Gesetzgeber anerkannt: Die jährlichen THG-Einsparungen eines eAutos können zertifiziert und anschließend an quotenpflichtige Unternehmen (z. B. Mineralölkonzerne) verkauft werden.

Diese Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, ihre THG-Emissionen schrittweise zu reduzieren. Durch den Handel mit THG-Einsparungen wird emissionsfreie Mobilität finanziell belohnt – und das ohne zusätzliche Belastung für Steuerzahler.

Damit eAutobesitzer nicht selbst mit quotenpflichtigen Unternehmen verhandeln müssen, übernehmen Anbieter wie epuls diese Aufgabe. Wir fungieren als Verbindungsstück zwischen eAutobesitzern bzw. Ladestellenbetreibern und den quotenpflichtigen Unternehmen.

Was sind quotenpflichtige Unternehmen?

Unternehmen, die in Österreich fossile Kraftstoffe wie Benzin oder Diesel verkaufen, sind gesetzlich verpflichtet, ihre Treibhausgasemissionen zu reduzieren. Diese Verpflichtung folgt einem klaren Zielpfad: Jahr für Jahr müssen mehr Emissionen eingespart werden.

Wie können diese Unternehmen ihre Emissionen reduzieren?

  • Verkauf von nachhaltigen Kraftstoffen wie Biokraftstoffen oder Strom für eFahrzeuge über Ladestationen
  • Zukauf von THG-Einsparungen von Dritten (THG-Quoten), die bereits heute auf nachhaltige Kraftstoffe setzen (z.B. Strom, Biodiesel, Biomethan)

Können die Unternehmen ihre Einsparungsziele nicht erfüllen, drohen ihnen Strafzahlungen.

Durch den Zukauf von THG-Quoten unterstützen quotenpflichtige Unternehmen all jene, die heute schon nachhaltig unterwegs sind. Auf diese Weise tragen sie aktiv dazu bei, die Mobilitätswende voranzubringen.

FAQs

Allgemeines zu eQuoten

Was ist eine THG-Quote / eQuote?

Die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) ist ein Klimaschutzinstrument mit dem Ziel, die CO2-Emissionen im Verkehrssektor zu reduzieren.

Mineralölunternehmen, die fossile Kraftstoffe wie Diesel oder Benzin in Verkehr bringen, sind verpflichtet, ihre Emissionen jedes Jahr um einen festgelegten Prozentsatz zu senken. Diese sogenannten quotenpflichtigen Unternehmen können ihre Verpflichtung erfüllen, indem sie CO₂-Einsparungen innerhalb des Verkehrssektors zukaufen – zum Beispiel aus der Nutzung von Elektroautos.

Die THG-Quote aus der Elektromobilität wird häufig auch eQuote genannt. Wird die vorgeschriebene Reduktion nicht erreicht, drohen den Unternehmen Strafzahlungen.

Durch die THG-Quote entsteht ein Umlagerungsmechanismus: Mineralölunternehmen unterstützen dabei all jene finanziell, die bereits heute emissionsfrei unterwegs sind – und tragen so indirekt zur Verkehrswende bei.

Was versteht man unter den Begriffen ePrämie / THG-Prämie und eQuote / THG-Quote – und wie passen diese zusammen?

Die Begriffe ePrämie bzw. THG-Prämie und eQuote bzw. THG-Quote sind gängige Bezeichnungen, die sich im Sprachgebrauch etabliert haben. In der gesetzlichen Grundlage (Kraftstoffverordnung) tauchen sie jedoch nicht auf – dort spricht man von der „Anrechnung von Strommengen“.

Man kann die Begriffe folgendermaßen einordnen:

 

THG-Quote bzw. eQuote:

Die Strommengen, die in Ihrem E-Fahrzeug oder an Ihrer Ladestation geladen werden, können jährlich beim Umweltbundesamt zertifiziert werden. Dabei entstehen Treibhausgaseinsparungen (THG), die als THG-Zertifikate verkauft werden können.
Im Sprachgebrauch werden diese Zertifikate als THG-Quote bezeichnet. Da Quoten auch aus anderen alternativen Kraftstoffen (z. B. Biokraftstoffe) generiert werden können, hat sich der Begriff eQuote speziell für die THG-Quote aus der Elektromobilität entwickelt.

 

THG-Prämie bzw. ePrämie:

Aus dem Verkauf der THG-Quote bzw. eQuote entsteht ein finanzieller Erlös, der in Form der THG-Prämie (ePrämie) an eAutobesitzer bzw. Betreiber von Ladestellen ausgezahlt wird. Wie bei der eQuote bezieht sich die ePrämie spezifisch auf den Bereich Elektromobilität.

Wie tragen THG-Quoten dazu bei, Emissionen zu reduzieren?

Mineralölunternehmen unterstützen mit dem Erwerb von THG-Quoten die Elektromobilität und machen sie dadurch attraktiver. Gleichzeitig verteuern sich fossile Kraftstoffe, was deren Nutzung unattraktiver macht.

Auf diese Weise tragen Mineralölunternehmen indirekt zur Mobilitätswende bei und helfen, die Emissionen im Verkehrssektor zu reduzieren.

Wer bekommt eine ePrämie?

eFahrzeuge: Zulassungsbesitzer von eFahrzeugen (PKW, LKW, Busse)

Ladestationen: Betreiber von Ladestationen (öffentlich, halb-öffentlich oder nicht-öffenlich) – hier finden Sie die wichtigsten Voraussetzungen

Wie ergibt sich die Höhe der ePrämie?

Die Höhe der ePrämie richtet sich grundsätzlich nach zwei wesentlichen Faktoren:

 

1. Der Marktpreis für THG-Quoten.

Bei der ePrämie handelt es sich um einen Marktpreis welcher von Angebot und Nachfrage beeinflusst wird und nicht vom Staat festgelegt wird. Quotenpflichtige Mineralölunternehmen suchen jährlich eine bestimmte Menge an THG-Quoten und bedienen sich je nach Verfügbarkeit anderer alternative Kraftstoffe (z. B. Biokraftstoffe), auch an den sogenannten eQuoten aus der E-Mobilität – wodurch später die ePrämie entsteht.

Der Marktpreis ist zudem durch die Vorgaben der Kraftstoffverordnung (KVO) wie z. B. die Ausgleichszahlungen von Mineralölunternehmen limitiert.

 

2. Der Zeitraum wie lange das eFahrzeug im Kalenderjahr auf Sie zugelassen war.

War das eFahrzeug das ganze Jahr auf Sie zugelassen, erhalten Sie die volle ePrämie. Ansonsten erhalten Sie den aliquoten Anteil gemäß der Zulassungstage (z.B. aufgrund unterjährigem Kauf oder Verkauf des eFahrzeugs).

Ist meine Anfrage kostenlos?

Ja. Ihre Anfrage ist für Sie völlig kostenlos.

Wir übernehmen für Sie den gesamten Prozess von der Aufbereitung Ihrer Daten, über die Zertifizierung nach den gesetzlichen Vorgaben und den Verkauf der THG-Quoten, bis hin zur Auszahlung der ePrämie auf Ihr Konto.

Noch weitere Fragen?

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