Hier erfahren Sie mehr
über epuls und
THG-Quoten!
Was macht epuls?
epuls unterstützt eAutobesitzer und Betreiber von Ladestellen dabei, ihre jährlichen CO2-Einsparungen zertifizieren zu lassen und als sogenannte THG-Quote an quotenpflichtige Unternehmen zu verkaufen. Aus diesem Verkauf entsteht die THG-Prämie (auch ePrämie genannt) – ein finanzieller Anreiz für emissionsfreie Mobilität.

Laden Sie einfach online den Zulassungsschein Teil 1 (Vorder- und Rückseite) Ihres Elektrofahrzeugs hoch. Das dauert nur wenige Minuten und ermöglicht uns, Ihre CO2-Einsparung offiziell zu registrieren.
Sobald wir Ihre Angaben geprüft haben, erhalten Sie die ePrämie direkt auf Ihr Konto – schnell, zuverlässig und ohne weiteren Aufwand für Sie.
epuls übernimmt für Sie den gesamten administrativen Prozess. Die registrierten Daten werden einmal jährlich gebündelt beim Umweltbundesamt eingereicht und dort geprüft. Sie müssen sich um nichts kümmern – wir übernehmen den gesamten Prozess.
Das Umweltbundesamt stellt anschließend eine offizielle Bescheinigung über Ihre THG-Einsparungen aus – die Voraussetzung dafür, dass diese CO₂-Einsparungen verkauft werden dürfen.
epuls verkauft die zertifizierten CO2-Einsparungen gebündelt an quotenpflichtige Unternehmen (z. B. Mineralölkonzerne), die gesetzlich zur Reduktion von Emissionen verpflichtet sind. Der Erlös daraus wird Ihnen in Form der THG-Prämie gutgeschrieben.
Warum gibt es THG-Quoten?
eAutos sind in der Anschaffung häufig noch teurer als vergleichbare Verbrenner. Gleichzeitig müssen jedoch die klimaschädlichen Treibhausgasemissionen im Verkehr reduziert werden – die Verkehrswende ist daher unverzichtbar.
eFahrzeuge sparen nachweislich Treibhausgasemissionen (THG) ein und leisten damit einen aktiven Beitrag zur Verkehrswende. Dieses Engagement wird vom Gesetzgeber anerkannt: Die jährlichen THG-Einsparungen eines eAutos können zertifiziert und anschließend an quotenpflichtige Unternehmen (z. B. Mineralölkonzerne) verkauft werden.
Diese Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, ihre THG-Emissionen schrittweise zu reduzieren. Durch den Handel mit THG-Einsparungen wird emissionsfreie Mobilität finanziell belohnt – und das ohne zusätzliche Belastung für Steuerzahler.
Damit eAutobesitzer nicht selbst mit quotenpflichtigen Unternehmen verhandeln müssen, übernehmen Anbieter wie epuls diese Aufgabe. Wir fungieren als Verbindungsstück zwischen eAutobesitzern bzw. Ladestellenbetreibern und den quotenpflichtigen Unternehmen.
Was sind quotenpflichtige Unternehmen?
Unternehmen, die in Österreich fossile Kraftstoffe wie Benzin oder Diesel verkaufen, sind gesetzlich verpflichtet, ihre Treibhausgasemissionen zu reduzieren. Diese Verpflichtung folgt einem klaren Zielpfad: Jahr für Jahr müssen mehr Emissionen eingespart werden.
Wie können diese Unternehmen ihre Emissionen reduzieren?
- Verkauf von nachhaltigen Kraftstoffen wie Biokraftstoffen oder Strom für eFahrzeuge über Ladestationen
- Zukauf von THG-Einsparungen von Dritten (THG-Quoten), die bereits heute auf nachhaltige Kraftstoffe setzen (z.B. Strom, Biodiesel, Biomethan)
Können die Unternehmen ihre Einsparungsziele nicht erfüllen, drohen ihnen Strafzahlungen.
Durch den Zukauf von THG-Quoten unterstützen quotenpflichtige Unternehmen all jene, die heute schon nachhaltig unterwegs sind. Auf diese Weise tragen sie aktiv dazu bei, die Mobilitätswende voranzubringen.

FAQs
Allgemeines zu THG-Quoten
Die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) ist ein Klimaschutzinstrument, mit dem Ziel, die CO2-Emissionen im Verkehrssektor zu reduzieren.
Mineralölunternehmen welche fossile Kraftstoffe wie Diesel oder Benzin in Verkehr bringen sind durch THG-Quoten dazu verpflichtet, ihre Emissionen jedes Jahr, um einen festgesetzten Prozentsatz zu reduzieren. Diese THG-Quoten können die sogenannten quotenpflichtigen Unternehmen aus CO2-Einsparungsmaßnahmen innerhalb des Verkehrssektors (z.B. Elektroautos) zukaufen. Bei Nichteinhaltung dieser Vorgaben drohen den verpflichteten Unternehmen Strafzahlungen.
Durch die THG-Quote entsteht somit ein Umlagerungsverfahren. Mineralölunternehmen unterstützen dabei all jene finanziell, die heute schon emissionsfrei unterwegs sind.
Die Begriffe ePrämie bzw. THG-Prämie und eQuote bzw. THG-Quote sind allesamt Kunstbegriffe welche im Sprachgebrauch häufig verwendet werden. In der gesetzlichen Grundlage (Kraftstoffverordnung) sind diese allerdings nicht zu finden – dort spricht man von der “Anrechnung von Strommengen”.
Man kann die Begriffe aus der Verwendung folgendermaßen definieren:
THG-Quote bzw. eQuote:
Die Strommengen welche in Ihrem eFahrzeug oder Ihrer Ladestation verladen werden, können jährlich beim Umweltbundesamt angerechnet (zertifiziert) werden. Dabei werden Treibhausgaseinsparungen (THG) generiert und können als THG-Zertifikate verkauft werden. Diese THG-Zertifikate werden im Sprachgebrauch auch THG-Quote genannt. Nun können THG-Quoten auch aus anderen alternativen Kraftstoffen (Biokraftstoffe) generiert werden wodurch sich der Begriff eQuote spezifisch für THG-Quote aus der Elektromobilität gebildet hat.
THG-Prämie bzw. ePrämie:
Aus dem Verkauf der THG-Quote bzw. eQuote ensteht ein Erlös welcher in Form der THG-Prämie bzw. ePrämie an die eAutobesitzer bzw. Ladestellenbetreiber ausbezahlt wird. Ebenso wie bei der eQuote bezieht sich die ePrämie spezifisch auf die Prämie für die Elektromobilität.
Mineralölfirmen unterstützen mit dem Erwerb von THG-Quoten die Elektromobilität und machen sie so attraktiver. Nebenbei verteuern sich dadurch auch fossile Kraftstoffe, was diese wiederum unattraktiver macht. So unterstützen Mineralölfirmen indirekt die Mobilitätswende.
eFahrzeuge: Zulassungsbesitzer von eFahrzeugen (PKW, LKW, Busse)
Ladestationen: Betreiber von Ladestationen (öffentlich, halb-öffentlich oder nicht-öffenlich) – hier finden Sie die wichtigsten Voraussetzungen
Die Höhe der ePrämie richtet sich grundsätzlich nach zwei wesentlichen Faktoren:
1. Der Marktpreis für THG-Quoten.
Bei der ePrämie handelt es sich um einen Marktpreis welcher von Angebot und Nachfrage beeinflusst wird und nicht vom Staat festgelegt wird. Quotenpflichtige Mineralölunternehmen suchen jährlich eine bestimmte Menge an THG-Quoten und bedienen sich je nach Verfügbarkeit anderer alternative Kraftstoffe (z. B. Biokraftstoffe), auch an den sogenannten eQuoten aus der E-Mobilität – wodurch später die ePrämie entsteht.
Der Marktpreis ist zudem durch die Vorgaben der Kraftstoffverordnung (KVO) wie z. B. die Ausgleichszahlungen von Mineralölunternehmen limitiert.
2. Der Zeitraum wie lange das eFahrzeug im Kalenderjahr auf Sie zugelassen war.
War das eFahrzeug das ganze Jahr auf Sie zugelassen, erhalten Sie die volle ePrämie. Ansonsten erhalten Sie den aliquoten Anteil gemäß der Zulassungstage (z.B. aufgrund unterjährigem Kauf oder Verkauf des eFahrzeugs).
Ja. Ihre Anfrage ist für Sie völlig kostenlos.
Wir übernehmen für Sie den gesamten Prozess von der Aufbereitung Ihrer Daten, über die Zertifizierung nach den gesetzlichen Vorgaben und den Verkauf der THG-Quoten, bis hin zur Auszahlung der ePrämie auf Ihr Konto.
