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FAQs

Allgemeines zu eQuoten

Wie ergibt sich die Höhe der THG ePrämie?

Die Höhe der THG ePrämie richtet sich grundsätzlich nach zwei wesentlichen Faktoren:

  • Die am Markt erzielbaren Quotenpreise und -mengen. Diese sind durch die Vorgaben der Kraftstoffverordnung (KVO) wie z. B. die Strafzahlungen geregelt. Mehr Infos zur KVO finden Sie hier.
  • Der Zeitraum wie lange das eFahrzeug im Kalenderjahr auf Sie zugelassen war. War das eFahrzeug beispielsweise das ganze Jahr auf Sie zugelassen, erhalten Sie die volle THG ePrämie. Ansonsten erhalten Sie den aliquoten Anteil gemäß der Zulassungstage.

 

2022 haben wir als erstes und einziges Unternehmen in Österreich eAutobesitzern mit 82€ pro eAuto den Zugang zum eQuotenmarkt ermöglicht.

2023 ändert sich die Gesetzeslage durch die neue KVO wodurch es zu höheren Strafzahlungen kommt und somit auch höhere THG ePrämien am Markt erzielbar sind.

 

Mit unserer jahrelangen Erfahrung und Expertise kennen wir den Kraftstoff- und Quotenmarkt und seine Teilnehmer sehr gut. Daher halten wir aktuell einen eQuotenpreis von € 388,- pro eAuto und Kalenderjahr für 2023 für realistisch.

Bei epuls erhalten Sie diese THG ePrämie 2023 ab sofort wie gewohnt schnell, unkompliziert und verlässlich innerhalb von 14 Werktagen auf Ihr Konto überwiesen.

 

Bitte beachten Sie auch, dass der Preis unterjährig nicht nur steigen und sinken kann, sondern der Quotenmarkt auch zur Gänze gesättigt sein kann. Also schnell sein lohnt sich!

Ist meine Anfrage kostenlos?

Ja. Ihre Anfrage ist für Sie völlig kostenlos. Wir übernehmen für Sie den gesamten Prozess von der Aufbereitung Ihrer Daten, über die Zertifizierung nach den gesetzlichen Vorgaben und den Verkauf der THG eQuoten, bis hin zur Auszahlung der Prämie auf Ihr Konto.

Wie finanziert sich die epuls-Plattform?

Aus dem Verkauf der THG eQuoten behalten wir uns einen kleinen Anteil, um unsere internen Kosten zu decken. Der Großteil der THG ePrämie landet bei Ihnen!

Warum sollte ich mich anmelden?

epuls ist eine Plattform, bestehend aus erfahrenen Experten der Kraftstoff- und Nachhaltigkeitsbranche, die Ihnen alles zum Thema THG eQuoten bei nachhaltigen Kraftstoffen aus einer Hand anbietet. Durch unsere Erfahrung, unser Know-how und Netzwerk an Partnern können wir die besten Konditionen erzielen, während für Sie die Abwicklung stressfrei, unkompliziert und schnell abgeschlossen wird.

Was ist eine THG eQuote?

Die Treibhausgasminderungsverpflichtung ist ein Klimaschutzinstrument, mit dem Ziel, den Ausstoß von Kohlendioxid (CO2) insbesondere im Verkehrssektor zu mindern. Unternehmen, wie beispielsweise Mineralölunternehmen, die fossile Kraftstoffe (wie z.B. Diesel oder Benzin) in Umlauf bringen und so maßgeblich zum CO2-Ausstoß beitragen, werden durch THG eQuoten dazu verpflichtet, ihre Emissionen jedes Jahr, um einen festgesetzten Prozentsatz zu mindern. Zusätzlich sind sie dazu verpflichtet, die in Verkehr gebrachten Treibstoffe zu einem festgesetzten Prozentsatz mit einem Biokraftstoff zu substituieren. Bei Nichteinhaltung dieser Vorgaben drohen Strafzahlungen.

Kann ich auch über meine Photovoltaikanlage THG eQuoten generieren und so THG ePrämien erhalten?

Nein, das ist leider nicht möglich. Unsere Plattform dient lediglich der Generierung von eQuoten für rein elektrisch betriebene Kraftfahrzeuge und öffentliche Ladestationen.

Ist das nicht Greenwashing?

Nein. Durch die Ausschüttung von eMobilitätsprämien wie z. B.: THG eQuoten soll der Wechsel von fossiler zu erneuerbarer Energie für die Bevölkerung attraktiver werden. Die Reduzierung der THG-Emissionen ist ein wichtiger Schritt, um dem Klimawandel entgegenzuwirken. So fördern im Endeffekt diejenigen, die fossilen Kraftstoff verkaufen, diejenigen, die heute schon nachhaltig fahren!

Wie tragen THG eQuoten dazu bei, Emissionen zu reduzieren?

Mineralölfirmen unterstützen mit dem Erwerb von THG eQuoten die Elektromobilität und machen sie so attraktiver. Nebenbei verteuern sich dadurch auch fossile Brennstoffe, was sie für Verbraucher noch unattraktiver macht. So unterstützen Mineralölfirmen indirekt die Mobilitätswende von morgen.

Kann ich auch durch die Produktion von Biogas Quoten generieren?

Ja das ist möglich. Beispielsweise kann man als Produzent von Biogas Quoten generieren und an verpflichtete Unternehmen weiterverkaufen. Glücklicherweise können wir von epuls, als Teil der Münzer Bioindustrie GmbH, auf einen starken Partner zurückgreifen, welcher schon jahrelange Erfahrung im Handel mit Quoten aus Biogasen besitzt.

Wenn Sie mehr zum Quotenhandel mit Biogas erfahren wollen, bzw. eine Kontaktperson zu diesem Thema suchen, sehen Sie einmal hier nach:

https://www.muenzer.at/de/biomethan.html

Bekomme ich auch für ein Hybrid-Fahrzeug eine THG ePrämie?

Ja, wir freuen uns Ihnen mitteilen zu können, dass von nun an nicht nur eFahrzeuge, sondern auch Fahrzeuge mit Plug-In-Hybrid – Antrieb antragsberechtigt sind. Eine Anpassung des Umweltbundesamtes macht es möglich.

Die einzigen Voraussetzungen dafür sind:

  • Sie müssen überwiegend 50% an einem nicht-öffentlichen Ladepunkt laden und die Lademenge nachweisen können.
  • genauere Angaben zu nicht-öffentlichen Ladepunkten finden Sie unter dem Abschnitt “Infos zu Ladestationen”

Falls Sie einen Plug-In-Hybrid anmelden wollen, klicken Sie HIER.

Infos zu eFahrzeugen

Wie oft wird die THG ePrämie ausbezahlt?

Eine Auszahlung findet einmal pro Kalenderjahr statt. Aus diesem Grund werden wir auch einmal im Jahr die Aktualität Ihrer Daten erheben. Eine THG ePrämie bekommen Sie so lange Sie offizieller Fahrzeughalter eines eFahrzeuges sind.

Wie hoch fällt meine THG ePrämie aus?

Die Höhe Ihrer THG ePrämie richtet sich aliquot nach der Dauer Ihrer Zulassung im laufenden Kalenderjahr und den aktuellen Marktpreisen. Sind Sie beispielsweise schon das ganze Kalenderjahr über Zulassungsbesitzer des eKraftfahrzeuges erhalten Sie die maximale Prämie von 388 €.

 

 

Für welches Jahr kann ich eine THG ePrämie beantragen?

Sie können bis zum 31.12.2023 eine THG ePrämie von bis zu 388 € pro eFahrzeug für das laufende Kalenderjahr 2023 beantragen. Ab 01.01.2024, also mit Jahreswechsel, ist der Antrag für eine THG ePrämie für das Kalenderjahr 2024 möglich.

Wann wird meine THG ePrämie ausbezahlt?

Als eFahrzeugbesitzer, egal ob Privatperson oder Unternehmen, erhalten Sie Ihre THG ePrämie innerhalb der nächsten 14 Werktage nach erfolgreicher Überprüfung Ihrer angegebenen Daten.

Welche eFahrzeuge kann ich registrieren?

Neben PKW und Bussen (Fahrzeugklasse M) ist die Registrierung auch für LKW (Fahrzeugklasse N) und zweispurige Kraftfahrzeuge der Fahrzeugklasse L. Um die Fahrzeugklasse herausfinden zu können, sehen sie am besten in ihrem Zulassungsschein in der Zeile J nach.

Leider ist es aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nicht wie in Deutschland möglich, dass höhere THG ePrämien für LKW oder Busse ausbezahlt werden können.

 

Welche Angaben zu meinem eFahrzeug müssen für eine erfolgreiche Registrierung getätigt werden?

Pro eFahrzeug benötigen wir zur eindeutigen Identifikation den jeweiligen Zulassungsschein, zusätzlich erfordert es die Aufnahme weniger persönlicher Daten, unter anderem den Bankdaten, um Ihnen die THG ePrämie zukommen zu lassen.

Mein eFahrzeug ist geleast, kann ich mich trotzdem anmelden?

Grundsätzlich gilt der Fahrzeughalter als THG ePrämien Berechtigter. Da es unterschiedliche Leasingverträge gibt, können entweder Sie oder Ihr Leasinggeber berechtigt sein. Das finden Sie ganz einfach heraus in dem Sie in Ihrem Zulassungsschein nachschauen wessen Vor- bzw. Nachname (Feld C.1.1. und C.1.2.) eingetragen ist.

Wenn Sie das sind – Gratulation! Melden Sie sich über unser Registrierungsportal bei uns an und Sie werden Ihre THG ePrämie erhalten. Ansonsten müssen Sie vorher noch Halter eines eKraftfahrzeuges werden.

Kann ich mehrere eKraftfahrzeuge anmelden?

Ja, das ist überhaupt kein Problem. Geben Sie beim Antragsformular einfach die Anzahl Ihrer eKraftfahrzeuge an.

Was passiert wenn ich mein eFahrzeug unterjährig abmelde?

Gemäß unserer AGB haben Sie die Pflicht uns unaufgefordert über die Abmeldung (mit beispielsweise einem Abmeldungsbescheid) Ihres eFahrzeuges zu informieren. Der Vertrag darf daraufhin als gekündigt betrachtet werden (wenn man mehrere Fahrzeuge hat, bleibt der Vertrag zu den anderen KFZ bestehen).

Da sich die ePrämie aufgrund der gesetzlichen Gegebenheiten als eine aliquote Prämie versteht, behalten wir uns vor den aliquoten Anteil (Datum der Abmeldung bis 31.12.20xx) von Ihnen zurückzufordern, um dem folgenden Besitzer der fairnesshalber auch seine aliquote ePrämie ermöglichen zu können.

Infos zu Ladestationen

Aufgrund neuer Auflagen des Umweltbundesamtes bitten wir Sie die Angaben zu öffentlichen, halböffentlichen und nicht-öffentlichen Ladestationen erneut durchzulesen. Wenn Sie die aktualisierten Auflagen nicht mehr erfüllen können, melden Sie sich bitte bei unserem Kundenservice.

Kontakt:

Telefon: 05 0180 900

E-Mail: office@epuls.at

Hier sind die wichtigsten Informationen zu nicht-öffentlichen Ladepunkten. Genaueres finden Sie im Datenformular.
  • Der Nachweis einer infrastrukturseitigen Messung auf Ladepunktebene mittels MID konformen Stromzählers bzw. besseren Zählers (eichrechtskonform) ist erforderlich. Dazu wird ein Foto von der CE-Kennzeichnung am Ladepunkt benötigt.
  • Die Fahrzeugidentifikationsnummern (FIN, siehe Zulassungsschein) zu den Fahrzeugen, welche überwiegend an diesen Ladepunkten geladen werden, sowie Kopien der dazugehörigen Zulassungsscheine Teil 1 (Vorder- und Rückseite).
  • Aufzeichnungen, die automatisch vom Backendsystem erstellt werden, zu jedem einzelnen Ladevorgang:
      • Beginn-Ende
      • Dauer
      • verladene kWh
  • Zur Identifizierung der einzelnen Ladepunkte benötigen wir eine eindeutige Ladepunktnummer (UI-Nummer/Seriennummer).
Wie hoch fällt meine THG ePrämie aus?

Pro kWh Strom, welche an einem Ladepunkt abgegeben wurde, bekommen Sie eine THG ePrämie von ca. 25 ct, abhängig von den momentanen Marktpreisen.

Hier sind die wichtigsten Informationen zu halb-öffentlichen Ladepunkten. Genaueres finden Sie im Datenformular.
  • Der Nachweis einer infrastrukturseitigen Messung auf Ladepunktebene mittels MID konformen Stromzählers bzw. besseren Zählers (eichrechtskonform) ist erforderlich. Dazu wird ein Foto von der CE-Kennzeichnung am Ladepunkt benötigt.
  • Zur Identifizierung der einzelnen Ladepunkte benötigen wir eine eindeutige Ladepunktnummer (UI-Nummer/Seriennummer).
  • Der Standort bzw. die Kategorisierung als halb-öffentlicher Ladepunkt ist durch Fotos und Lageplan auf Nachfrage nachzuweisen. Ebenso muss der Betrieb eines halb-öffentlichen Ladepunktes durch Belege gemäß Gewerbeordnung, dem Baurecht oder dem Elektrotechnikrecht nachgewiesen werden.
  • Zusätzlich müssen Sie als juristische Person sicherstellen, dass Sie wirtschaftlich, technisch und rechtlich der rechtmäßige Betreiber der Ladepunkte sind. Ist das nicht der Fall, muss eine Bestätigung der anderen Betreiber dieses Ladepunktes vorgelegt werden, welche das jeweilige Unternehmen berechtigen, diese Strommenge anzurechnen.
  • Aufzeichnungen, die automatisch vom Backendsystem erstellt werden, zu jedem einzelnen Ladevorgang:
      • Beginn-Ende
      • Dauer
      • verladene kWh

 

Worin liegt der Unterschied zwischen öffentlichen, halb-öffentlichen und nicht-öffentlichen Ladestationen?

Öffentliche Ladestationen ermöglichen das Aufladen an einer frei zugänglichen Ladesäule, wie sie beispielsweise von Stadtwerken oder einem Ladenetzwerk bereitgestellt werden. Hier kann man jederzeit sein Fahrzeug aufladen.

Halb-öffentliche Ladestationen sind in der Regel nur für bestimmte Nutzergruppen (beispielsweise Kundenparkplätze), beziehungsweise zeitlich begrenzt zugänglich.

Nicht-öffentliche Ladestationen sind beispielsweise Wallboxen von Privatpersonen, welche nur für das Aufladen der eigenen Fahrzeuge gedacht sind.

Hier sind die wichtigsten Informationen zu öffentlichen Ladepunkten. Genaueres finden Sie im Datenformular.
  • Der Nachweis einer infrastrukturseitigen Messung auf Ladepunktebene mittels MID konformen Stromzählers bzw. besseren Zählers (eichrechtskonform) ist erforderlich. Dazu wird ein Foto von der CE-Kennzeichnung am Ladepunkt benötigt.
  • Falls Sie über keine EVSE-IDs verfügen, müssen Sie vor einer Registrierung bei epuls Ihre Ladepunkte im Ladestellenverzeichnis anmelden – das können Sie HIER machen. HIER wird erklärt, was eine EVSE-ID ist und wie diese aussieht.
  • Zusätzlich müssen Sie als juristische Person sicherstellen, dass Sie wirtschaftlich, technisch und rechtlich der rechtmäßige Betreiber der Ladepunkte sind. Ist das nicht der Fall, muss eine Bestätigung der anderen Betreiber dieses Ladepunktes vorgelegt werden, welche das jeweilige Unternehmen berechtigen, diese Strommenge anzurechnen.
  • Aufzeichnungen, die automatisch vom Backendsystem erstellt werden, zu jedem einzelnen Ladevorgang:
      • Beginn-Ende
      • Dauer
      • verladene kWh

 

Für welches Jahr kann ich eine THG ePrämie beantragen?

Momentan können Sie ePrämien für das laufende Kalenderjahr 2023 bis 31.12.2023 beantragen. Um die genaue Höhe Ihrer THG ePrämie feststellen zu können, müssen wir nach Jahreswechsel von Ihnen die exakte verladene Menge an kWh Strom pro Ladepunkt und Kalenderjahr 2023 erfassen. Diesbezüglich werden wir noch Anfang 2024 an Sie herantreten, sofern Sie schon bei uns registriert sind.

Wann wird die ePrämie für meine Ladepunkte ausbezahlt?

Als Betreiber öffentlicher, halb-öffentlicher, sowie nicht-öffentlicher Ladestationen können Sie sich jederzeit bei uns melden und die verladenen Strommengen, sowie die entsprechenden Nachweise bei uns vormerken.

Sobald rechtlich klargestellt wird, wie die Nachweise zu den Aufzeichnungen aus den Ladepunkten zu erfolgen haben, melden wir uns verlässlich bei Ihnen und klären Sie über die weitere Vorgehensweise auf.

Allerdings müssen wir dann bis Jahresende warten, um die genaue jährliche verladene Strommenge Ihrer Ladepunkte (in kWh) erheben zu können.

Sind alle Anforderungen erfüllt, können Sie 2024 mit einer Überweisung der ePrämie auf Ihr Konto rechnen.

Kann ich mehrere Ladestationen anmelden?

Ja, das ist überhaupt kein Problem. Geben Sie beim Antragsformular einfach die Anzahl Ihrer Ladepunkte an

Wie oft wird die THG ePrämie ausbezahlt?

Eine Auszahlung findet einmal pro Kalenderjahr statt. Aus diesem Grund werden wir auch einmal im Jahr die Aktualität Ihrer Daten und die genaue Menge an verladenen Strom erheben. Eine THG ePrämie bekommen Sie, solange Sie offizieller Betreiber einer oder mehrerer Ladepunkte sind.

Rechtliche Informationen

Wie lange bin ich vertraglich bei epuls gebunden?

Sie sind mit dem Abschluss Ihrer Registrierung und der daraus folgenden Bestätigung der AGB für 1 Kalenderjahr vertraglich gebunden und können sich daher nicht bei einem anderen Anbieter um eine THG ePrämie bemühen.

 

Sollten Sie sich jetzt bei uns anmelden, dürfen wir Ihnen somit für das laufende Kalenderjahr eine THG ePrämie zur Verfügung stellen.

 

Die Höhe der THG ePrämie wird jedenfalls jährlich marktkonform angepasst!

 

Jeder Vertragspartner kann den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von vier Wochen mit Wirksamkeit zum Ende eines Kalenderjahres schriftlich kündigen (ordentliche Kündigung). Der Vertrag gilt jedoch mindestens für 1 Kalenderjahr.

 

Falls Sie noch weitere Details zu unseren vertraglichen Bedingungen erfahren möchten, sehen Sie am besten in unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen nach.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Hier finden Sie Informationen zu unseren Datenschutzrichtlinien
Hier finden Sie Informationen zu unseren AGB
Was passiert mit meinen Daten?

Ihre hochgeladenen Dokumente und Daten sind sicher. Alle Ihre Dokumente und der Datenverkehr werden nach höchsten Standards verschlüsselt und auf bestens gesicherten Servern in Österreich gespeichert. Wir setzen sehr hohe Ansprüche an Datenschutz und sind selbstverständlich DSGVO-konform, weshalb Ihre Daten ausschließlich für die Abwicklung Ihres Antrages verwendet werden. Wir nutzen Ihre Fahrzeugscheine und Informationen, um Ihre eingesparten Emissionen beim Umweltbundesministerium zu zertifizieren und Ihnen ein bestmögliches Angebot dafür machen zu können. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Steuerrechtliche Informationen

Sind meine Einkünfte als Privatperson aus dem eQuotenverkauf steuerfrei?

Aufgrund der bislang fehlenden nationalen Rechtsprechung können Einkünfte aus dem Quotenverkauf analog zur deutschen Rechtsprechung als steuerfreie Einkünfte qualifiziert werden. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es zu Änderungen der nationalen Rechtsprechung kommen kann und hierfür keine Haftung übernommen wird. Wir nehmen keine steuerliche Beratung vor und raten dazu, sich bei diesem Thema bei Bedarf an einen Steuerberater zu wenden.

Die neue Kraftstoffverordnung (KVO)

Was besagt die neue KVO?

Die neue KVO verfolgt zwei grundlegende Ziele. Zum einen die Förderung des Einsatzes von erneuerbaren Energien im Straßenverkehr zu forcieren und zum anderen das Ziel zur Minderung der Treibhausgasemissionen. Damit geht der Leitgedanke einher, CO2-ärmere Kraftstoffe, wie Strom, Wasserstoff, Biodiesel, Biogas etc. zu fördern, um so einen wichtigen Beitrag zur Dekarbonisierung des Verkehrs zu leisten.

Was bedeutet die neue KVO für eAutobesitzer?

Die Novelle der KVO definiert, dass eKraftfahrzeuge zweispurig und vollelektrisch betrieben werden müssen um für THG ePrämien berechtigt zu sein. Dafür wird einerseits ein pauschal anrechenbarer Betrag von 1.500 kWh pro Jahr angenommen oder ein entsprechend dem Zulassungsdatum (Feld I im Zulassungsschein) des Fahrzeugs reduzierter aliquoter Anteil.

Andererseits erhalten Sie, wenn überwiegend (also mehr als 50%) an Ihrem privaten Ladepunkt geladen wurde UND diese Strommengen an Ihr eFahrzeug mittels genauer Aufzeichnungen über ein Backendsystem Ihrer Ladeinfrastruktur nachgewiesen werden kann, statt der Pauschale von € 388,-, einen Wert von ca. 25 ct pro nachgewiesener Kilowattstunde.

Der Große Vorteil durch die KVO-Novelle ist, dass der eAutobesitzer nun selbst über seine THG eQuote verfügen kann und nicht wie bisher die Anrechnung nur über seinen Stromanbieter möglich war.

Was gilt NICHT als Nachweis für verladene Strommengen?

Nachweise zu verladenenen Strommengen von mobilen Wallboxen, intelligenten Ladekabel, sowie einfachen Stromzählern werden vom Umweltbundesamt nicht akzeptiert und können von uns daher nicht angenommen werden!

Jedenfalls ist pro Ladepunkt ein Nachweis zu jedem einzelnen Ladevorgang, inklusive der Lademenge, in dem jeweiligen Kalenderjahr zu erbringen!

Was bedeutet die neue KVO für Ladestellenbetreiber?

Durch die Novelle der KVO sind zusätzlich zu den bereits öffentlichen Ladestationen nun auch halb-öffentliche Ladestationen beim Umweltbundesamt anrechenbar.

Öffentlich zugängliche Ladepunkte sind Ladepunkte entsprechend der Definition und den Regelungen des Bundesgesetzes zur Festlegung einheitlicher Standards beim Infrastrukturaufbau für alternative Kraftstoffe.

Halböffentliche Ladepunkte sind nicht öffentlich zugängliche Ladepunkte bei Unternehmen, bei denen keine nachweisliche Zuordnung von elektrisch betriebenen Kraftfahrzeugen möglich ist, beispielsweise Hotels mit Ladestationen für die Fahrzeuge ihrer Kundinnen und Kunden.

Die Begünstigten sind natürliche oder juristische Personen, die wirtschaftlich, technisch und rechtlich die Hauptverantwortung der Ladestation halten.

Was bedeutet die neue KVO für Mineralölunternehmen?

Mineralölunternehmen sind lt. KVO substitutionsverpflichtete Unternehmen. Durch die genannten Zielsetzungen sind diese Unternehmen verpflichtet fossile Kraftstoffe, die in den freien Verkehr gebracht werden, zu substituieren und die Treibhausgasemissionen zu mindern. In der neuen KVO steigen diese Ziele. Der Zielzustand ist die Erreichung des 13% Treibhausgaseinsparungszieles im Jahr 2030. Außerdem steigen für Mineralölunternehmen die damit verbundenen Ausgleichszahlungen. Dadurch können höhere ePrämien erzielt werden.

Was sind Ausgleichszahlungen?

Kommt ein Mineralölunternehmen seinen Verpflichtungen nach den §§ 5, 6 oder 7 nicht selbstständig nach, kann er diese durch den Erwerb von Quoten ersetzen. Ansonsten wird für die nach dem Energiegehalt und/oder der Treibhausgasintensität der Kraftstoffe oder Energieträger berechnete Fehlmenge ein Ausgleichsbetrag per Bescheid durch die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie festgesetzt.

  • In den Fällen der Nichterreichung der Ziele gemäß den §§ 5 und 6 beträgt die Höhe des Ausgleichsbetrages für den nicht substituierten energetischen Anteil 43 Euro pro Gigajoule.
  • In den Fällen der Nichterreichung des Ziels gemäß § 7 beträgt die Höhe des Ausgleichsbetrages
    • für das Berichtsjahr 2023 für die ersten 5 %-Punkte 600 Euro pro Tonne CO2 Äquivalent und für den letzten 1 %-Punkt 15 Euro pro Tonne CO2 Äquivalent,
    • ab dem Berichtsjahr 2024 für das gesamte Ziel 600 Euro pro Tonne CO2 Äquivalent.

Das bedeutet, dass die Höhe der Ausgleichszahlung unter anderen Optionen die Prämienhöhe bestimmt. Andere Optionen sind beispielsweise die Einführung von E10 – 10% Ethanolbeimischung zum Benzin oder die Beimischung von hydrierten Pflanzenölen zu fossilem Diesel (auch HVO genannt). Ebenso ist es möglich, dass LKW-Flotten mit reinem Biodiesel oder reinem Biomethan in Form von CNG oder LNG betrieben werden. Die Mineralölunternehmen bewerten alle diese Optionen und versuchen das Ziel mit den für sie geringsten Kosten zu erfüllen.

Wie beeinflusst die KVO die Prämienhöhe?

Durch die neue KVO wird ein eKraftfahrzeug nicht mehr mit dem vorherigen Pauschalwert von 2.000 kWh pro Jahr, sondern mit dem Pauschalwert von 1.500 kWh pro Jahr bewertet. Dies scheint im ersten Moment nachteilig, jedoch besagt die neue KVO auch, dass die anrechenbare Menge an aus erneuerbarer Energie erzeugtem elektrischen Strom mit dem Vierfachen des Energiegehalts auf das Ziel nach § 7 angerechnet wird. Diese Vierfachanrechnung ermöglicht höhere THG ePrämien zu lukrieren. Ein weiterer Punkt, der für die Höhe der THG ePrämien spricht, sind die drohenden Ausgleichszahlungen von Mineralölunternehmen, welche aufgrund von Angebot und Nachfrage die Prämienhöhen festlegen, sowie deren anderen Erfüllungsoptionen.

Wie wirkt sich die KVO auf die Umwelt aus?

Durch die Erhöhung der Ziele zum Einsatz von erneuerbarer Energie und der Minderung der Treibhaugasemissionen wird sichergestellt, dass das übergeordnete Ziel der Reduktion von Treibhausgasemissionen im Verkehr erreicht wird.

Nachdem in der Kraftstoffverordnung beide Ziele durch eine Vielzahl an Kombinationen aus dem Einsatz von unterschiedlichen biogenen Kraftstoffen und/oder erneuerbarem Strom erfüllt werden können und diese Biokraftstoffe bzw. der eingesetzte Strom unterschiedliche Mengen an Treibhausgasemissionen einsparen, ist die absolute Menge der Emissionseinsparung nicht exakt vorhersehbar.

Insgesamt ist nach Hochrechnungen der erwarteten eingesetzten Biokraftstoff- und Strommengen im Jahr 2030 von einer Einsparung an Treibhausgasemissionen von über 2,5 Millionen Tonnen CO2 auszugehen, wobei 2030 etwa drei Viertel der dann zusätzlich seit Inkrafttreten der Novelle eingesparten Emissionen aus der erwartenden Zunahme der eMobilität stammt, die nicht unmittelbar durch die Ziele der Kraftstoffverordnung bedingt ist.

Wie setzt epuls die neue KVO im Geschäft um?

epuls zeichnet sich durch langjährige Erfahrung im Quotenhandel aus und kennt daher den Markt. Das Kerngeschäft von epuls ist es aus eKraftfahrzeugen und Ladestationen THG eQuoten zu generieren, zu bündeln und abschließend an verpflichtete Unternehmen zu vermarkten.

Wichtig zu erwähnen ist, dass nicht jeder Anträge beim Umweltbundesamt stellen kann. Um einen Antrag zur Anrechnung von Strommengen stellen zu können, muss eine Mindestmenge in Höhe von 100.000 kWh an elektrischem Strom im spezifischen Verpflichtungsjahr zur Anrechnung gebracht werden. Dies ist das Hauptkriterium, weitere Kriterien sind aber ebenso zu beachten mit denen sich epuls kontinuierlich auseinandersetzt.

Noch weitere Fragen?

Sie haben noch weitere Fragen zu epuls und eQuoten? Dann können Sie auch gerne über das Kontaktformular an uns herantreten!

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