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Unser Angebot auf einen Blick!

Egal ob als Privatperson mit einem eFahrzeug oder als Unternehmen mit einem ganzen Fuhrpark. Wir haben das perfekte Angebot für Sie!

Fixprämie
  • Sie sind Besitzer eines oder mehrerer eFahrzeuge?
  • Sie können Ihre Lademengen nicht nachweisen?
  • Dann sichern Sie sich jetzt die ePrämie!
kWh-basierte ePrämie
  • Sie sind Besitzer eines oder mehrerer eFahrzeuge, bzw. eines oder mehrerer Plug-In Hybridfahrzeuge?
  • Sie können Ihre Lademengen entsprechend nachweisen? Hier mehr erfahren
  • Dann melden Sie sich jetzt bei uns!

3 Schritte zu Ihrer ePrämie!

Jetzt registrieren und eine ePrämie fürs private eFahrzeug oder Firmenfahrzeug beantragen!

kWh-basierte ePrämie

Wenn Sie überwiegend (also mehr als 50%) an Ihrem privaten Ladepunkt laden und diese Strommengen an Ihr eFahrzeug mittels genauer Aufzeichnungen über ein Backendsystem Ihrer Ladeinfrastruktur nachweisen können, erhalten Sie statt dem Pauschalbetrag eine kWh – basierte Auszahlung. Diese Abrechnungsmethode eignet sich für all jene Kunden, die weitaus mehr als 1.500 kWh pro Jahr laden und weitere Kriterien erfüllen. Falls Sie detailliertere Informationen zu den Voraussetzungen und zum Angebot erfahren wollen, klicken Sie hier.

 

Dieser Fall trifft auf Sie zu? Dann melden Sie sich jetzt bei uns!

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epuls ist der Experte, der von der Antragsstellung über die Zertifizierung bis hin zur Prämienzahlung umfassend unterstützt.
Dabei ist uns besonders wichtig:

Wieso epuls?

Infos zu eFahrzeugen

Wie oft wird die ePrämie ausbezahlt?

Eine Auszahlung findet einmal pro Kalenderjahr statt. Aus diesem Grund werden wir auch einmal im Jahr die Aktualität Ihrer Daten erheben. Eine ePrämie bekommen Sie so lange Sie offizieller Fahrzeughalter eines eFahrzeuges sind.

Wie hoch fällt meine ePrämie aus?

Die Höhe Ihrer ePrämie richtet sich aliquot nach der Dauer Ihrer Zulassung im laufenden Kalenderjahr und den aktuellen Marktpreisen. Aufgrund volatiler Marktgegebenheiten ist es uns leider im Moment nicht möglich, Ihnen eine genaue Höhe zu nennen.

Wann wird meine ePrämie ausbezahlt?

Wir arbeiten mit einem sogenannten Kontingentsmodell. Das bedeutet, dass eine Auszahlung der ePrämie nur bei vorhandenem THG-Kontingent (Treibhausgas-Kontingent) durchgeführt wird. Die THG-Kontingente richten sich nach den Verkäufen auf dem Quotenmarkt.

Wir kommen auf unsere Kunden zu, sobald ein freies THG-Kontingent bereitsteht. Danach wird die ePrämie wie gewohnt innerhalb von 14 Tagen nach erfolgreicher Überprüfung Ihrer angegebenen Daten ausbezahlt.

Welche eFahrzeuge kann ich registrieren?

Neben PKW und Bussen (Fahrzeugklasse M) ist die Registrierung auch für LKW (Fahrzeugklasse N) und zweispurige Kraftfahrzeuge der Fahrzeugklasse L. Um die Fahrzeugklasse herausfinden zu können, sehen sie am besten in ihrem Zulassungsschein in der Zeile J nach.

Leider ist es aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nicht wie in Deutschland möglich, dass höhere ePrämien für LKW oder Busse ausbezahlt werden können.

Welche Angaben zu meinem eFahrzeug müssen für eine erfolgreiche Registrierung getätigt werden?

Pro eFahrzeug benötigen wir zur eindeutigen Identifikation den jeweiligen Zulassungsschein, zusätzlich erfordert es die Aufnahme weniger persönlicher Daten, unter anderem den Bankdaten, um Ihnen die ePrämie zukommen zu lassen.

Mein eFahrzeug ist geleast, kann ich mich trotzdem anmelden?

Grundsätzlich gilt der Fahrzeughalter als ePrämien Berechtigter. Da es unterschiedliche Leasingverträge gibt, können entweder Sie oder Ihr Leasinggeber berechtigt sein. Das finden Sie ganz einfach heraus in dem Sie in Ihrem Zulassungsschein nachschauen wessen Vor- bzw. Nachname (Feld C.1.1. und C.1.2.) eingetragen ist.

Wenn Sie das sind – Gratulation! Melden Sie sich über unser Registrierungsportal bei uns an und Sie werden Ihre ePrämie erhalten. Ansonsten müssen Sie vorher noch Halter eines eKraftfahrzeuges werden.

Kann ich mehrere eKraftfahrzeuge anmelden?

Ja, das ist überhaupt kein Problem. Geben Sie beim Antragsformular einfach die Anzahl Ihrer eKraftfahrzeuge an.

Was passiert wenn ich mein eFahrzeug unterjährig abmelde?

Gemäß unserer AGB haben Sie die Pflicht uns unaufgefordert über die Abmeldung (mit beispielsweise einem Abmeldungsbescheid) Ihres eFahrzeuges zu informieren. Der Vertrag darf daraufhin als gekündigt betrachtet werden (wenn man mehrere Fahrzeuge hat, bleibt der Vertrag zu den anderen KFZ bestehen).

Da sich die ePrämie aufgrund der gesetzlichen Gegebenheiten als eine aliquote Prämie versteht, behalten wir uns vor den aliquoten Anteil (Datum der Abmeldung bis 31.12.20xx) von Ihnen zurückzufordern, um dem folgenden Besitzer der fairnesshalber auch seine aliquote ePrämie ermöglichen zu können.