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Die ePrämie für Ihr eFahrzeug

Egal ob als Privatperson mit einem eFahrzeug oder als Unternehmen mit einem ganzen Fuhrpark. Wir haben das perfekte Angebot für Sie. Mit der ePrämie von epuls erhalten Sie einfach & zuverlässig Zusatzerlöse für Ihre eFahrzeuge innerhalb kürzester Zeit!

Voraussetzungen für eAutobesitzer:

  • Sie sind Zulassungsbesitzer, oder sind bevollmächtigt einen Antrag zu stellen.
  • Sie haben die ePrämie bzw. die THG-Prämie noch nicht über einen anderen Anbieter eingereicht.

Fixprämie

Sichern Sie sich jetzt Ihre ePrämie 2025 i.H.v. € 82,- pro eFahrzeug in nur wenigen Schritten!

kWh-basierte ePrämie

Wenn Sie überwiegend (also mehr als 50%) an Ihrem privaten Ladepunkt laden UND diese Strommengen an Ihr eFahrzeug mittels genauer Aufzeichnungen über ein Backendsystem Ihrer Ladeinfrastruktur nachweisen können, können Sie statt dem Pauschalwert eine ePrämie pro kWh erhalten. Diese Abrechnungsmethode eignet sich für all jene Kunden, die mind. 5.000 kWh pro Jahr laden und weitere Kriterien erfüllen. Falls Sie detailliertere Informationen zu den Voraussetzungen und zum Angebot erfahren wollen, klicken Sie hier.

 

Dieser Fall trifft auf Sie zu? Dann melden Sie sich jetzt bei uns!

Jetzt anfragen!

epuls ist Ihr Experte, der von der Antragsstellung über die Zertifizierung bis hin zur Prämienzahlung alles abwickelt!
Dabei ist uns besonders wichtig:

Wieso epuls?

Infos zu eFahrzeugen

Wie oft wird die ePrämie ausbezahlt?

Sie können sich einmal pro Kalenderjahr für eine ePrämie registrieren solange Sie Zulassungsbesitzer eines eFahrzeuges sind.

Wie hoch fällt meine ePrämie aus?

Die Höhe Ihrer ePrämie richtet sich aliquot nach der Dauer Ihrer Zulassung im laufenden Kalenderjahr und den aktuellen Marktpreisen. Die aktuelle Prämienhöhe finden Sie in unserem Registrierungsprozess.

Wann wird meine ePrämie ausbezahlt?

Nach Ihrer abgeschlossenen Registrierung prüfen wir Ihre angegebenen Daten. Die Dauer der Überprüfung hängt von der Qualität der eingereichten Daten und der Anzahl der eingehenden Anfragen ab – in der Regel ist sie innerhalb weniger Tage abgeschlossen.
Wenn die Überprüfung erfolgreich abgeschlossen ist, erhalten Sie von uns eine Benachrichtigung. Danach können Sie innerhalb von 14 Tagen mit der Zahlung auf Ihrem Bankkonto rechnen.

Welche eFahrzeuge kann ich registrieren?

Neben PKW und Bussen (Fahrzeugklasse M) ist die Registrierung auch für LKW (Fahrzeugklasse N) und zweispurige Kraftfahrzeuge der Fahrzeugklasse L. Um die Fahrzeugklasse herausfinden zu können, sehen sie am besten in ihrem Zulassungsschein in der Zeile J nach.

Melden Sie sich gerne bei uns, wenn Sie über Ihre eFahrzeuge (z. B. Elektro-Busse oder E-LKW) eine große Strommenge verladen. Gerne besprechen wir Ihre Möglichkeiten.

Einfach hier klicken und unverbindlich anfragen!

Welche Angaben zu meinem eFahrzeug müssen getätigt werden für eine erfolgreiche Registrierung?

Pro eFahrzeug benötigen wir die Vorder- und Rückseite des Zulassungsscheins Teil 1 (ist im Fahrzeug mitzuführen).

Bei Firmenzulassungen ist zusätzlich eine Zeichnungsberechtigung oder eine entsprechende Vollmacht erforderlich.

Damit wir die ePrämie auszahlen können, benötigen wir außerdem Ihre Bankverbindung.

Mein eFahrzeug ist geleast, kann ich mich trotzdem anmelden?

Grundsätzlich gilt der Zulassungsbesitzer als Begünstigter für die ePrämie. Da es unterschiedliche Leasingverträge gibt, können entweder Sie oder Ihr Leasinggeber berechtigt sein. Das finden Sie ganz einfach heraus in dem Sie in Ihrem Zulassungsschein nachsehen wessen Vor- bzw. Nachname (Feld C.1.1. und C.1.2.) eingetragen ist.

Wenn Sie das sind – Gratulation! Sie können sich registrieren um Ihre ePrämie zu erhalten – klicken Sie hier. Ansonsten müssen Sie vorher noch Zulassungsbesitzer eines eFahrzeugs werden.

Kann ich mehrere eKraftfahrzeuge anmelden?

Ja, das ist überhaupt kein Problem. Geben Sie beim Antragsformular einfach die Anzahl Ihrer eKraftfahrzeuge an.

Wenn Sie eine große Anzahl an eFahrzeugen besitzen (>10) können Sie sich auch gerne direkt an uns wenden um die Registrierung zu vereinfachen.

Was passiert wenn ich mein eFahrzeug unterjährig abmelde?

Wenn Sie Ihr eFahrzeug z. B. aufgrund eines Verkaufs abmelden, benötigen wir die Abmeldebestätigung der Zulassungsbehörde. Diese können Sie im Kundenportal hochladen oder uns per E-Mail zusenden.

Die ePrämie gilt immer für den Zeitraum in dem Sie Zulassungsbesitzer sind. Wenn Sie Ihr eFahrzeug verkaufen, kann der Folgebesitzer ebenfalls die ePrämie beantragen ab dem Tag der Neuzulassung. Wenn wir Ihnen die ePrämie bereits für das volle Kalenderjahr ausbezahlt haben, dürfen Sie sich den Anteil bis zum Fahrzeugverkauf behalten, den Rest fordern wir von Ihnen zurück und kann dem Folgebesitzer ausbezahlt werden.