eQuoten für öffentliche und halb-öffentliche Ladepunkte
Die mit Ihrem Ladestrom verbundenen CO2-Einsparungen kann man als THG eQuote an verpflichtete Unternehmen verkaufen.
Nehmen Sie jetzt mit uns Kontakt auf und wir kümmern uns um alles Weitere, von der Zertifizierung, bis zur Auszahlung Ihrer Zusatzerlöse.
Wir von epuls ermöglichen Ihnen durch einen einfachen und digitalen Service die Erschließung dieser Zusatzerlöse ohne Kosten und Mehraufwand.

3 Schritte zur ePrämie!
Nehmen Sie jetzt mit uns Kontakt auf und profitieren Sie von jeder verlandenen kWh an Ihren öffentlichen, bzw. halb-öffentlichen Ladepunkten!
Wir schließen gemeinsam eine auf Sie zugeschnittene Vereinbarung ab!
Wir informieren Sie über Ihre THG ePrämie!
epuls ist Ihr Experte, der von der Antragsstellung über die Zertifizierung bis hin zur Prämienzahlung umfassend unterstützt.
Dabei ist uns besonders wichtig:
Wieso epuls?

Ihre THG ePrämie
bei minimalem Aufwand

Kostenlose & digitale Abwicklung

Persönliche Betreuung

Jahrelange Erfahrung im Handel mit Quoten
Infos zu Ladestationen
Aufgrund neuer Auflagen des Umweltbundesamtes bitten wir Sie die Angaben zu öffentlichen, halböffentlichen und nicht-öffentlichen Ladestationen erneut durchzulesen. Wenn Sie die aktualisierten Auflagen nicht mehr erfüllen können, melden Sie sich bitte bei unserem Kundenservice.
Kontakt:
Telefon: 05 0180 900
E-Mail: office@epuls.at
- Der Nachweis einer infrastrukturseitigen Messung auf Ladepunktebene mittels MID konformen Stromzählers bzw. besseren Zählers (eichrechtskonform) ist erforderlich. Dazu wird ein Foto von der CE-Kennzeichnung am Ladepunkt benötigt.
- Die Fahrzeugidentifikationsnummern (FIN, siehe Zulassungsschein) zu den Fahrzeugen, welche überwiegend an diesen Ladepunkten geladen werden, sowie Kopien der dazugehörigen Zulassungsscheine Teil 1 (Vorder- und Rückseite).
- Aufzeichnungen, die automatisch vom Backendsystem erstellt werden, zu jedem einzelnen Ladevorgang:
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- Beginn-Ende
- Dauer
- verladene kWh
- Ladepunktnummer (Seriennummer)
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- Zur Identifizierung der einzelnen Ladepunkte benötigen wir eine eindeutige Ladepunktnummer (UI-Nummer/Seriennummer).
Pro kWh Strom, welche an einem Ladepunkt abgegeben wurde bekommen Sie eine THG ePrämie von ca. 25 ct, abhängig von den momentanen Marktpreisen.
- Der Nachweis einer infrastrukturseitigen Messung auf Ladepunktebene mittels MID konformen Stromzählers bzw. besseren Zählers (eichrechtskonform) ist erforderlich. Dazu wird ein Foto von der CE-Kennzeichnung am Ladepunkt benötigt.
- Zur Identifizierung der einzelnen Ladepunkte benötigen wir eine eindeutige Ladepunktnummer (optional EVSE-ID/Seriennummer).
- Stellen Sie sicher, dass Ihr halb-öffentlicher Ladepunkt NICHT im Ladestellenverzeichnis eingetragen ist.
- Der Standort bzw. die Kategorisierung als halb-öffentlicher Ladepunkt ist durch Fotos und Lageplan auf Nachfrage nachzuweisen. Ebenso muss der Betrieb eines halb-öffentlichen Ladepunktes durch Belege gemäß Gewerbeordnung, dem Baurecht oder dem Elektrotechnikrecht nachgewiesen werden.
- Zusätzlich müssen Sie als juristische Person sicherstellen, dass Sie wirtschaftlich, technisch und rechtlich der rechtmäßige Betreiber der Ladepunkte sind. Ist das nicht der Fall, muss eine Bestätigung der anderen Betreiber dieses Ladepunktes vorgelegt werden, welche das jeweilige Unternehmen berechtigen, diese Strommenge anzurechnen.
- Aufzeichnungen, die automatisch vom Backendsystem erstellt werden, zu jedem einzelnen Ladevorgang:
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- Beginn-Ende
- Dauer
- verladene kWh
- Ladepunktnummer
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Öffentliche Ladestationen ermöglichen das Aufladen an einer frei zugänglichen Ladesäule, wie sie beispielsweise von Stadtwerken oder einem Ladenetzwerk bereitgestellt werden. Hier kann man jederzeit sein Fahrzeug aufladen.
Halböffentliche Ladestationen sind in der Regel nur für bestimmte Nutzergruppen (beispielsweise Kundenparkplätze), beziehungsweise zeitlich begrenzt zugänglich.
Nicht-öffentliche Ladestationen sind beispielsweise Wallboxen von Privatpersonen, welche nur für das Aufladen der eigenen Fahrzeuge gedacht sind.
- Der Nachweis einer infrastrukturseitigen Messung auf Ladepunktebene mittels MID konformen Stromzählers bzw. besseren Zählers (eichrechtskonform) ist erforderlich. Dazu wird ein Foto von der CE-Kennzeichnung am Ladepunkt benötigt.
- Falls Sie über keine EVSE-IDs verfügen, müssen Sie vor einer Registrierung bei epuls Ihre Ladepunkte im Ladestellenverzeichnis anmelden – das können Sie HIER machen. HIER wird erklärt, was eine EVSE-ID ist und wie diese aussieht.
- Zusätzlich müssen Sie als juristische Person sicherstellen, dass Sie wirtschaftlich, technisch und rechtlich der rechtmäßige Betreiber der Ladepunkte sind. Ist das nicht der Fall, muss eine Bestätigung der anderen Betreiber dieses Ladepunktes vorgelegt werden, welche das jeweilige Unternehmen berechtigen, diese Strommenge anzurechnen.
- Aufzeichnungen, die automatisch vom Backendsystem erstellt werden, zu jedem einzelnen Ladevorgang:
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- Beginn-Ende
- Dauer
- verladene kWh
- Ladepunktnummer bzw. EVSE-ID
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Momentan können Sie ePrämien für das laufende Kalenderjahr 2023 bis 31.12.2023 beantragen. Um die genaue Höhe Ihrer THG ePrämie feststellen zu können, müssen wir nach Jahreswechsel von Ihnen die exakte verladene Menge an kWh Strom pro Ladepunkt und Kalenderjahr 2023 erfassen. Diesbezüglich werden wir noch Anfang 2024 an Sie herantreten, sofern Sie schon bei uns registriert sind.
Als Betreiber öffentlicher, halb-öffentlicher, sowie nicht-öffentlicher Ladestationen können Sie sich jederzeit bei uns melden und die verladenen Strommengen, sowie die entsprechenden Nachweise bei uns vormerken.
Sobald rechtlich klargestellt wird wie die Nachweise zu den Aufzeichnungen aus den Ladepunkten zu erfolgen haben, melden wir uns verlässlich bei Ihnen und klären Sie über die weitere Vorgehensweise auf.
Allerdings müssen wir dann bis Jahresende warten, um die genaue jährliche verladene Strommenge Ihrer Ladepunkte (in kWh) erheben zu können.
Sind alle Anforderungen erfüllt, können Sie 2024 mit einer Überweisung der ePrämie auf Ihr Konto rechnen.
Ja, das ist überhaupt kein Problem. Geben Sie beim Antragsformular einfach die Anzahl Ihrer Ladepunkte an
Eine Auszahlung findet einmal pro Kalenderjahr statt. Aus diesem Grund werden wir auch einmal im Jahr die Aktualität Ihrer Daten und die genaue Menge an verladenen Strom erheben. Eine THG ePrämie bekommen Sie so lange Sie offizieller Betreiber einer oder mehrerer Ladepunkte sind.
Sollten Sie einen Ladepunkt von Keba haben, stellen Sie sicher, dass Sie Ladevorgänge vom ganzen Jahr nachweisen können.
Einige Modell können nur die letzten 200 Ladevorgänge abspeichern, sollte das bei Ihnen der Fall sein, stellen Sie sicher, dass Sie spätestens alle 200 Ladevorgänge eine Speicherung laut Vorgaben des Umweltbundesamtes vornehmen.
Mit der Beantragung der ePrämie über den Ladepunkt, muss der Antragsteller sicherstellen, dass jeder einzelne Ladevorgang im beantragten Kalenderjahr nachgewiesen werden kann.
Sollten Sie einen Ladepunkt von Fronius haben, stellen Sie sicher, dass dieser nicht unter die Modellreihe „Wattpilot“ fällt, da diese Modellreihe KEIN MID-Zertifikat besitzt und auch nicht nachgerüstet werden kann.