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eQuoten für Ladestellenbetreiber

Die mit Ihrem Ladestrom verbundenen CO2-Einsparungen kann man als eQuote an verpflichtete Unternehmen verkaufen.

Nehmen Sie jetzt mit uns Kontakt auf und wir kümmern uns um die gesamte Abwicklung, von der Zertifizierung über den Quotenverkauf bis hin zur Auszahlung Ihrer jährlichen Zusatzerlöse.

Wir von epuls ermöglichen Ihnen durch einen einfachen und digitalen Service die Erschließung dieser Zusatzerlöse – garantiert und zuverlässig.

Unser Angebot auf einen Blick

Als Ladestellenbetreiber haben Sie die Möglichkeit Ihre verladenen Strommengen für folgende Kategorien einzureichen. So können Sie pro Kilowattstunde (kWh) verladenem Strom profitieren:

3 Schritte zur ePrämie!

Nehmen Sie jetzt mit uns Kontakt auf und profitieren Sie von jeder verladenen kWh an Ihren Ladepunkten!

epuls ist der Experte, der von der Antragsstellung über die Zertifizierung bis hin zur Prämienzahlung umfassend unterstützt.
Dabei ist uns besonders wichtig:

Wieso epuls?

Infos zu Ladestationen

Aufgrund der Marktgegebenheiten steht für Ladepunkte leider noch kein Kontingent zur Verfügung, weshalb wir Ihnen derzeit noch kein Angebot legen können. Zudem ist die Auswertung des Umweltbundesamtes zur Einreichung der Ladepunkte aus 2023 noch ausständig – diese wird bis spätestens August 2024 abgeschlossen sein.

Sie können Ihre Ladestationen jedoch gerne schon bei uns vorregistrieren. Senden Sie uns dafür eine Nachricht über das Kontaktformular (klicken Sie hier) – anhand Ihrer Mailadresse werden wir Sie vormerken und im Laufe des Jahres zum weiteren Ablauf kontaktieren.

Sollten Sie bereits Anfang des Jahres einen damals gültigen Marktpreis für die verladenen Strommengen von uns genannt bekommen haben, seien Sie sich bewusst, dass dies noch keinen Vertrag darstellt. Erst nach Angebotslegung unsererseits und mit Abschluss unseres Ladestellenvertrages für das Jahr 2024, wickeln wir für Ihre Ladestationen die ePrämie ab.

Beachten Sie: Die Anforderungen zur Abwicklung der ePrämie für Ladestationen können seitens Umweltbundesamt laufend angepasst werden. Vor Vertragsabschluss werden wir Sie über die aktuellen Anforderungen informieren.

Kontakt:

Telefon: 05 0180 900

E-Mail: office@epuls.at

Worin liegt der Unterschied zwischen öffentlichen, halböffentlichen und nicht-öffentlichen Ladestationen?

Öffentliche Ladestationen ermöglichen das Aufladen an einer frei zugänglichen Ladesäule, wie sie beispielsweise von Stadtwerken oder einem Ladenetzwerk bereitgestellt werden. Hier kann man jederzeit sein Fahrzeug aufladen.

Halböffentliche Ladestationen sind in der Regel nur für bestimmte Nutzergruppen (beispielsweise Kundenparkplätze), beziehungsweise zeitlich begrenzt zugänglich.

Nicht-öffentliche Ladestationen sind beispielsweise Wallboxen von Privatpersonen, welche nur für das Aufladen der eigenen Fahrzeuge gedacht sind.

Beachten Sie die Betreiber- bzw. Serviceverträge zu Ihren Ladepunkten!

Wenn Sie für Ihre Ladepunkte einen Betreiber- oder Servicevertrag haben, kann es sein, dass Sie darin die THG-Quote bzw. ePrämie bereits an diesen Anbieter abgetreten haben. Kontrollieren Sie daher am besten vor der Beantragung Ihre bestehenden Verträge zu Ihren Ladepunkten.