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eQuoten für öffentliche und halb-öffentliche Ladepunkte

Die mit Ihrem Ladestrom verbundenen CO2-Einsparungen kann man als THG eQuote an verpflichtete Unternehmen verkaufen.

Nehmen Sie jetzt mit uns Kontakt auf und wir kümmern uns um alles Weitere, von der Zertifizierung, bis zur Auszahlung Ihrer Zusatzerlöse.

Wir von epuls ermöglichen Ihnen durch einen einfachen und digitalen Service die Erschließung dieser Zusatzerlöse ohne Kosten und Mehraufwand.

3 Schritte zur ePrämie!

Nehmen Sie jetzt mit uns Kontakt auf und profitieren Sie von jeder verlandenen kWh an Ihren öffentlichen, bzw. halb-öffentlichen Ladepunkten!

epuls ist Ihr Experte, der von der Antragsstellung über die Zertifizierung bis hin zur Prämienzahlung umfassend unterstützt.
Dabei ist uns besonders wichtig:

Wieso epuls?

kompetenzGeld verdienen mit eQuoten

Jahrelange Erfahrung im Handel mit Quoten

Grünes Licht für Ihre ePrämie!

Jetzt starten!

Infos zu Ladestationen

Wie hoch fällt meine THG ePrämie aus?

Pro kWh Strom, welche an einem Ladepunkt abgegeben wurde bekommen Sie eine THG ePrämie von ca. 25 ct, abhängig von den momentanen Marktpreisen.

Kann ich jede beliebige Ladestation registrieren?

Nein, Voraussetzung ist der Betrieb einer oder mehrerer öffentlicher oder halb-öffentlicher Ladestationen.

Worin liegt der Unterschied zwischen öffentlichen, halböffentlichen und nicht-öffentlichen Ladestationen?

Öffentliche Ladestationen ermöglichen das Aufladen an einer frei zugänglichen Ladesäule, wie sie beispielsweise von Stadtwerken oder einem Ladenetzwerk bereitgestellt werden. Hier kann man jederzeit sein Fahrzeug aufladen.

Halböffentliche Ladestationen sind in der Regel nur für bestimmte Nutzergruppen (beispielsweise Kundenparkplätze), beziehungsweise zeitlich begrenzt zugänglich.

Nicht-öffentliche Ladestationen sind beispielsweise Wallboxen von Privatpersonen, welche nur für das Aufladen der eigenen Fahrzeuge gedacht sind.

Für welches Jahr kann ich eine THG ePrämie beantragen?

Momentan können Sie ePrämien für das laufende Kalenderjahr 2023 bis 31.12.2023 beantragen. Um die genaue Höhe Ihrer THG ePrämie feststellen zu können, müssen wir nach Jahreswechsel von Ihnen die exakte verladene Menge an kWh Strom pro Ladepunkt und Kalenderjahr 2023 erfassen. Diesbezüglich werden wir noch Anfang 2024 an Sie herantreten, sofern Sie schon bei uns registriert sind.

Wann wird die ePrämie für meine Ladepunkte ausbezahlt?

Als Betreiber öffentlicher, halb-öffentlicher, sowie nicht-öffentlicher Ladestationen können Sie sich jederzeit bei uns melden und die verladenen Strommengen, sowie die entsprechenden Nachweise bei uns vormerken.

Sobald rechtlich klargestellt wird wie die Nachweise zu den Aufzeichnungen aus den Ladepunkten zu erfolgen haben, melden wir uns verlässlich bei Ihnen und klären Sie über die weitere Vorgehensweise auf.

Allerdings müssen wir dann bis Jahresende warten, um die genaue jährliche verladene Strommenge Ihrer Ladepunkte (in kWh) erheben zu können.

Sind alle Anforderungen erfüllt, können Sie Anfang 2024 mit einer Überweisung der ePrämie auf Ihr Konto rechnen.

Wie oft wird die THG ePrämie ausbezahlt?

Eine Auszahlung findet einmal pro Kalenderjahr statt. Aus diesem Grund werden wir auch einmal im Jahr die Aktualität Ihrer Daten und die genaue Menge an verladenen Strom erheben. Eine THG ePrämie bekommen Sie so lange Sie offizieller Betreiber einer oder mehrerer Ladepunkte sind.

Kann ich mehrere Ladestationen anmelden?

Ja, das ist überhaupt kein Problem. Geben Sie beim Antragsformular einfach die Anzahl Ihrer Ladepunkte an

Welche Angaben zu meinen nicht-öffentlichen Ladepunkten müssen für eine erfolgreiche Registrierung getätigt werden?

Für eine erfolgreiche Registrierung der nachweisbaren Lademengen an meinen nicht-öffentlichen Ladepunkten müssen Sie Angaben zu folgenden Punkten machen:

  • Die Fahrzeugidentifikationsnummern (FIN, siehe Zulassungsschein) zu den Fahrzeugen, welche überwiegend an diesen Ladepunkten geladen, sowie Kopien der dazugehörigen Zulassungsscheine Teil 1 (Vorder- und Rückseite).
  • Die genaue Adresse der jeweiligen Ladepunkte.
  • Datum der Inbetriebnahme der Ladepunkte (sowie Datum des Abbaus, falls dies unterjährig erfolgt ist).
  • Am Ende des Jahres: Aufzeichnungen über die eindeutig verladene Strommenge pro kWh und Ladepunkt. Es ist anzunehmen, dass es sich bei den Nachweisen um Aufzeichnungen zu den einzelnen Ladevorgängen aus dem Backendsystem der Ladestationen handelt. Leider ist es uns zum momentanen Zeitpunkt nicht möglich, Ihnen darüber genauere Informationen geben zu können, da wir noch selbst auf entsprechende Anweisungen des Umweltbundesamtes warten. Sollten wir über mehr Informationen verfügen, werden wir diese natürlich zeitnah an Sie weiterleiten.
Welche Angaben zu meinen halb-öffentlichen Ladepunkten müssen für eine erfolgreiche Registrierung getätigt werden?
  • Zur Identifizierung der einzelnen Ladepunkte benötigen wir pro Ladepunkt eine Ladepunktnummer.
  • Die genaue Adresse der jeweiligen Ladepunkte.
  • Datum der Inbetriebnahme der Ladepunkte (sowie Datum des Abbaus, falls dies unterjährig erfolgt ist).
  • Am Ende des Jahres: Aufzeichnungen über die eindeutig verladene Strommenge pro kWh und Ladepunkt. Es ist anzunehmen, dass es sich bei den Nachweisen um Aufzeichnungen zu den einzelnen Ladevorgängen aus dem Backendsystem der Ladestationen handelt. Leider ist es uns zum momentanen Zeitpunkt nicht möglich, Ihnen darüber genauere Informationen geben zu können, da wir noch selbst auf entsprechende Anweisungen des Umweltbundesamtes warten. Sollten wir über mehr Informationen verfügen, werden wir diese natürlich zeitnah an Sie weiterleiten.
Welche Angaben zu meinen öffentlichen Ladepunkten müssen für eine erfolgreiche Registrierung getätigt werden?
  • Zur Identifizierung der einzelnen Ladepunkte benötigen wir die eindeutige Identifikationsnummer (EVSE-ID) zu jedem Ladepunkt
    • Falls Sie über noch keine EVSE-IDs verfügen, müssen Sie vor einer Registrierung bei epuls Ihre Ladepunkte bei der E-Control anmelden – das können sie HIER machen. HIER wird erklärt, was eine EVSE-ID ist und wie diese aussieht.
    • Zusätzlich müssen Sie gewährleisten/sicherstellen, dass Sie wirtschaftlich, technisch oder rechtlich der rechtmäßige Betreiber der Ladepunkte sind. Ist das nicht der Fall, sichern Sie sich bitte vorab mit einem Schriftstück ab, welches bestätigt, dass nur Sie diesen Antrag stellen dürfen und legen diesen bei.
  • Die genaue Adresse der jeweiligen Ladepunkte.
  • Datum der Inbetriebnahme der Ladepunkte (sowie Datum des Abbaus, falls dies unterjährig erfolgt ist).
  • Am Ende des Jahres: Aufzeichnungen über die eindeutig verladene Strommenge pro kWh und Ladepunkt. Es ist anzunehmen, dass es sich bei den Nachweisen um Aufzeichnungen zu den einzelnen Ladevorgängen aus dem Backendsystem der Ladestationen handelt. Leider ist es uns zum momentanen Zeitpunkt nicht möglich, Ihnen darüber genauere Informationen geben zu können, da wir noch selbst auf entsprechende Anweisungen des Umweltbundesamtes warten. Sollten wir über mehr Informationen verfügen, werden wir diese natürlich zeitnah an Sie weiterleiten.

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