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ePrämie für Ihr eFahrzeug

Egal ob als Privatperson mit einem eFahrzeug oder als Unternehmen mit einem ganzen Fuhrpark. Wir haben das perfekte Angebot für Sie! Mit der ePrämie von epuls erhalten Sie einfach & zuverlässig Zusatzerlöse für Ihre eFahrzeuge innerhalb kürzester Zeit!

Als Lenker eines mehrspurigen eFahrzeuges tragen Sie aktiv zur Mobilitätswende und Reduzierung klimaschädlicher Treibhausgasemissionen bei. Dieses Engagement wird in Form der ePrämie belohnt!

epuls ermöglicht Ihnen durch einen einfachen und digitalen Service die Erschließung dieser jährlichen Zusatzerlöse – garantiert & zuverlässig.

Fixprämie

Sichern Sie sich jetzt Ihre THG ePrämie 2024 i.H.v. € 396,- pro eFahrzeug in nur wenigen Schritten!

Falls Sie Details zu unserem Angebot erfahren wollen, klicken Sie hier

kWh-basierte ePrämie

Wenn Sie überwiegend (also mehr als 50%) an Ihrem privaten Ladepunkt laden UND diese Strommengen an Ihr eFahrzeug mittels genauer Aufzeichnungen über ein Backendsystem Ihrer Ladeinfrastruktur nachweisen können, erhalten Sie statt dem Pauschalbetrag  einen Wert von ca. 26 ct pro kWh. Diese Abrechnungsmethode eignet sich für all jene Kunden, die weitaus mehr als 1.500 kWh pro Jahr laden und weitere Kriterien erfüllen. Falls Sie detailliertere Informationen zu den Voraussetzungen und zum Angebot erfahren wollen, klicken Sie hier.

 

Dieser Fall trifft auf Sie zu? Dann melden Sie sich jetzt bei uns!

Jetzt vorregistrieren!

epuls ist Ihr Experte, der von der Antragsstellung über die Zertifizierung bis hin zur Prämienzahlung alles abwickelt!
Dabei ist uns besonders wichtig:

Wieso epuls?

Grünes Licht für Ihre ePrämie!

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Infos zu eFahrzeugen

Wie oft wird die THG ePrämie ausbezahlt?

Eine Auszahlung findet einmal pro Kalenderjahr statt. Aus diesem Grund werden wir auch einmal im Jahr die Aktualität Ihrer Daten erheben. Eine THG ePrämie bekommen Sie so lange Sie offizieller Fahrzeughalter eines eFahrzeuges sind.

Wie hoch fällt meine THG ePrämie aus?

Die Höhe Ihrer THG ePrämie richtet sich aliquot nach der Dauer Ihrer Zulassung im laufenden Kalenderjahr und den aktuellen Marktpreisen. Sind Sie beispielsweise schon das ganze Kalenderjahr über Zulassungsbesitzer des eKraftfahrzeuges erhalten Sie die maximale Prämie von 388 €.

 

 

Wann wird meine THG ePrämie ausbezahlt?

Als eFahrzeugbesitzer, egal ob Privatperson oder Unternehmen, erhalten Sie Ihre THG ePrämie innerhalb der nächsten 14 Werktage nach erfolgreicher Überprüfung Ihrer angegebenen Daten.

Aktuell ist jedoch nur eine Vorregistrierung möglich!

Welche eFahrzeuge kann ich registrieren?

Neben PKW und Bussen (Fahrzeugklasse M) ist die Registrierung auch für LKW (Fahrzeugklasse N) und zweispurige Kraftfahrzeuge der Fahrzeugklasse L. Um die Fahrzeugklasse herausfinden zu können, sehen sie am besten in ihrem Zulassungsschein in der Zeile J nach.

Leider ist es aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nicht wie in Deutschland möglich, dass höhere THG ePrämien für LKW oder Busse ausbezahlt werden können.

 

Welche Angaben zu meinem eFahrzeug müssen für eine erfolgreiche Registrierung getätigt werden?

Pro eFahrzeug benötigen wir zur eindeutigen Identifikation den jeweiligen Zulassungsschein, zusätzlich erfordert es die Aufnahme weniger persönlicher Daten, unter anderem den Bankdaten, um Ihnen die THG ePrämie zukommen zu lassen.

Mein eFahrzeug ist geleast, kann ich mich trotzdem anmelden?

Grundsätzlich gilt der Fahrzeughalter als THG ePrämien Berechtigter. Da es unterschiedliche Leasingverträge gibt, können entweder Sie oder Ihr Leasinggeber berechtigt sein. Das finden Sie ganz einfach heraus in dem Sie in Ihrem Zulassungsschein nachschauen wessen Vor- bzw. Nachname (Feld C.1.1. und C.1.2.) eingetragen ist.

Wenn Sie das sind – Gratulation! Melden Sie sich über unser Registrierungsportal bei uns an und Sie werden Ihre THG ePrämie erhalten. Ansonsten müssen Sie vorher noch Halter eines eKraftfahrzeuges werden.

Kann ich mehrere eKraftfahrzeuge anmelden?

Ja, das ist überhaupt kein Problem. Geben Sie beim Antragsformular einfach die Anzahl Ihrer eKraftfahrzeuge an.

Was passiert wenn ich mein eFahrzeug unterjährig abmelde?

Gemäß unserer AGB haben Sie die Pflicht uns unaufgefordert über die Abmeldung (mit beispielsweise einem Abmeldungsbescheid) Ihres eFahrzeuges zu informieren. Der Vertrag darf daraufhin als gekündigt betrachtet werden (wenn man mehrere Fahrzeuge hat, bleibt der Vertrag zu den anderen KFZ bestehen).

Da sich die ePrämie aufgrund der gesetzlichen Gegebenheiten als eine aliquote Prämie versteht, behalten wir uns vor den aliquoten Anteil (Datum der Abmeldung bis 31.12.20xx) von Ihnen zurückzufordern, um dem folgenden Besitzer der fairnesshalber auch seine aliquote ePrämie ermöglichen zu können.