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ePrämien für eFirmen­fahrzeuge

Sie betreiben ein oder mehrere eFahrzeuge in Ihrer Firmenflotte? Dann tragen Sie mit Ihrem Engagement aktiv zur Mobilitätswende und Reduktion klimaschädlicher Treibhausgasemissionen bei, was ab sofort vom Gesetzgeber belohnt wird.

Registrieren Sie sich jetzt bei epuls und erhalten pro eFahrzeug eine jährliche ePrämie!

epuls ermöglicht durch einen einfachen und digitalen Service die Erschließung dieser THG ePrämien ohne Kosten, Mehraufwand und Risiko.

 

3 Schritte zur ePrämie!

Jetzt registrieren und THG ePrämien für Ihre eFirmenautos kassieren!

epuls ist Ihr Experte, der von der Antragsstellung über die Zertifizierung bis hin zur Prämienzahlung umfassend unterstützt.
Dabei ist uns besonders wichtig:

Wieso epuls?

Persönliche Betreuung

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Grünes Licht für Ihre ePrämie!

Jetzt Prämie sichern

Infos zu eFahrzeugen

Wie oft wird die THG ePrämie ausbezahlt?

Eine Auszahlung findet einmal pro Kalenderjahr statt. Aus diesem Grund werden wir auch einmal im Jahr die Aktualität Ihrer Daten erheben. Eine THG ePrämie bekommen Sie so lange Sie offizieller Fahrzeughalter eines eFahrzeuges sind.

Wie hoch fällt meine THG ePrämie aus?

Die Höhe Ihrer THG ePrämie richtet sich aliquot nach der Dauer Ihrer Zulassung im laufenden Kalenderjahr und den aktuellen Marktpreisen. Sind Sie beispielsweise schon das ganze Kalenderjahr über Zulassungsbesitzer des eKraftfahrzeuges erhalten Sie die maximale Prämie von 388 €.

 

 

Für welches Jahr kann ich eine THG ePrämie beantragen?

Sie können bis zum 31.12.2023 eine THG ePrämie von bis zu 388 € pro eFahrzeug für das laufende Kalenderjahr 2023 beantragen. Ab 01.01.2024, also mit Jahreswechsel, ist der Antrag für eine THG ePrämie für das Kalenderjahr 2024 möglich.

Wann wird meine THG ePrämie ausbezahlt?

Als eFahrzeugbesitzer, egal ob Privatperson oder Unternehmen, erhalten Sie Ihre THG ePrämie innerhalb der nächsten 14 Werktage nach erfolgreicher Überprüfung Ihrer angegebenen Daten.

Aktuell ist jedoch nur eine Vorregistrierung möglich!

Welche eFahrzeuge kann ich registrieren?

Neben PKW und Bussen (Fahrzeugklasse M) ist die Registrierung auch für LKW (Fahrzeugklasse N) und zweispurige Kraftfahrzeuge der Fahrzeugklasse L. Um die Fahrzeugklasse herausfinden zu können, sehen sie am besten in ihrem Zulassungsschein in der Zeile J nach.

Leider ist es aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nicht wie in Deutschland möglich, dass höhere THG ePrämien für LKW oder Busse ausbezahlt werden können.

 

Welche Angaben zu meinem eFahrzeug müssen für eine erfolgreiche Registrierung getätigt werden?

Pro eFahrzeug benötigen wir zur eindeutigen Identifikation den jeweiligen Zulassungsschein, zusätzlich erfordert es die Aufnahme weniger persönlicher Daten, unter anderem den Bankdaten, um Ihnen die THG ePrämie zukommen zu lassen.

Mein eFahrzeug ist geleast, kann ich mich trotzdem anmelden?

Grundsätzlich gilt der Fahrzeughalter als THG ePrämien Berechtigter. Da es unterschiedliche Leasingverträge gibt, können entweder Sie oder Ihr Leasinggeber berechtigt sein. Das finden Sie ganz einfach heraus in dem Sie in Ihrem Zulassungsschein nachschauen wessen Vor- bzw. Nachname (Feld C.1.1. und C.1.2.) eingetragen ist.

Wenn Sie das sind – Gratulation! Melden Sie sich über unser Registrierungsportal bei uns an und Sie werden Ihre THG ePrämie erhalten. Ansonsten müssen Sie vorher noch Halter eines eKraftfahrzeuges werden.

Kann ich mehrere eKraftfahrzeuge anmelden?

Ja, das ist überhaupt kein Problem. Geben Sie beim Antragsformular einfach die Anzahl Ihrer eKraftfahrzeuge an.

Was passiert wenn ich mein eFahrzeug unterjährig abmelde?

Gemäß unserer AGB haben Sie die Pflicht uns unaufgefordert über die Abmeldung (mit beispielsweise einem Abmeldungsbescheid) Ihres eFahrzeuges zu informieren. Der Vertrag darf daraufhin als gekündigt betrachtet werden (wenn man mehrere Fahrzeuge hat, bleibt der Vertrag zu den anderen KFZ bestehen).

Da sich die ePrämie aufgrund der gesetzlichen Gegebenheiten als eine aliquote Prämie versteht, behalten wir uns vor den aliquoten Anteil (Datum der Abmeldung bis 31.12.20xx) von Ihnen zurückzufordern, um dem folgenden Besitzer der fairnesshalber auch seine aliquote ePrämie ermöglichen zu können.

Noch weitere Fragen?

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FAQs