Der Weg zu Ihrer ePrämie 2024!
epuls ist Ihre Plattform, um mit Ihrem eFahrzeug oder Ihrer Ladestation Geld zu verdienen. So schützen Sie nicht nur das Klima, sondern bekommen auch etwas dafür – Ganz egal ob eAuto-Besitzer oder Ladestellenbetreiber.
Hier können Sie sich für die ePrämie 2024 vorregistrieren! Sobald ein freies Kontingent verfügbar ist, kontaktieren wir Sie umgehend und Sie können sich Ihre ePrämie sichern.
Wir prüfen Ihre Dokumente!
Bei freiem Kontingent erhalten Sie nach positiver Prüfung Ihre ePrämie innerhalb der nächsten 14 Tage!
epuls ist der Experte, der von der Antragsstellung über die Zertifizierung bis hin zur Prämienzahlung umfassend unterstützt.
Dabei ist uns besonders wichtig:
Wieso epuls?
FAQs
Allgemeines zu eQuoten
Wenn die Anmeldung bzw. Einreichung der eQuote Ihres eFahrzeuges von mehreren Antragstellern für den gleichen Zeitraum in einem Kalenderjahr eingereicht wurde, spricht man von einer Doppel- bzw. Mehrfacheinreichung.
Das zugrundeliegende Gesetz (Kraftstoffverordnung) verbietet die Doppel- bzw. Mehrfacheinreichung. Diese Regelung ist auch im epuls Registrierungsprozess, sowie in Punkt 8 unserer AGB verankert. Eine Doppelanmeldung bedeutet somit einen Verstoß gegen unsere AGB wodurch die ausbezahlte ePrämie rückgefordert werden muss.
Bei epuls erhalten unsere Kunden die ePrämie bereits im Vorhinein ausbezahlt. Bei vielen anderen Anbietern erfolgt die Auszahlung erst im Folgejahr, wenn die Prüfung des Umweltbundesamtes abgeschlossen ist (z. B. wird die ePrämie 2023 im Sommer/Herbst 2024 ausbezahlt). Daher fordern wir bei epuls die ePrämie bei Doppelanmeldung zurück, während andere Anbieter schlicht die Auszahlung der Prämie stoppen.
Ob es sich um eine Doppelanmeldung handelt, hängt somit nicht vom Zeitpunkt der Prämienauszahlung ab, sondern ob mehr als ein Anbieter die eQuote Ihres eFahrzeuges beim Umweltbundesamt für den gleichen Zeitraum eingereicht hat.
Nein, ein Begünstigter darf nur einen Antragsberechtigen pro Kalenderjahr mit der Abwicklung der eQuote beauftragen.
Sollten Sie bereits bei einem anderen Anbieter die eQuote beantragt haben, dürfen Sie im selben Jahr die eQuote nicht mit jemand anders abwickeln, obgleich es sich um den Pauschalwert des Fahrzeuges handelt oder einen Ladepunkt. Natürlich dürfen Sie ein Fahrzeug oder einen Ladepunkt auch immer nur bei einem Anbieter pro Kalenderjahr registrieren.
Die Höhe der ePrämie richtet sich grundsätzlich nach zwei wesentlichen Faktoren:
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- Die am Markt erzielbaren Quotenpreise und -mengen.
Diese sind durch die Vorgaben der Kraftstoffverordnung (KVO) wie z. B. die Ausgleichszahlungen von Mineralölunternehmen limitiert. Mehr Infos zur KVO finden Sie hier.
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- Der Zeitraum wie lange das eFahrzeug im Kalenderjahr auf Sie zugelassen war. War das eFahrzeug das ganze Jahr auf Sie zugelassen, erhalten Sie die volle ePrämie. Ansonsten erhalten Sie den aliquoten Anteil gemäß der Zulassungstage (z.B. aufgrund unterjährigem Kauf oder Verkauf des eFahrzeugs).
Ja. Ihre Anfrage ist für Sie völlig kostenlos. Wir übernehmen für Sie den gesamten Prozess von der Aufbereitung Ihrer Daten, über die Zertifizierung nach den gesetzlichen Vorgaben und den Verkauf der eQuoten, bis hin zur Auszahlung der Prämie auf Ihr Konto.
Aus dem Verkauf der eQuoten behalten wir uns einen kleinen Anteil, um unsere internen Kosten zu decken. Der Großteil der ePrämie landet bei Ihnen!
epuls ist eine Plattform, bestehend aus erfahrenen Experten der Kraftstoff- und Nachhaltigkeitsbranche, die Ihnen alles zum Thema eQuoten bei nachhaltigen Kraftstoffen aus einer Hand anbietet. Durch unsere Erfahrung, unser Know-how und Netzwerk an Partnern können wir die besten Konditionen erzielen, während für Sie die Abwicklung stressfrei, unkompliziert und schnell abgeschlossen wird.
Die Treibhausgasminderungsverpflichtung ist ein Klimaschutzinstrument, mit dem Ziel, den Ausstoß von Kohlendioxid (CO2) insbesondere im Verkehrssektor zu mindern. Unternehmen, wie beispielsweise Mineralölunternehmen, die fossile Kraftstoffe (wie z.B. Diesel oder Benzin) in Umlauf bringen und so maßgeblich zum CO2-Ausstoß beitragen, werden durch THG-Quoten dazu verpflichtet, ihre Emissionen jedes Jahr, um einen festgesetzten Prozentsatz zu mindern. Zusätzlich sind sie dazu verpflichtet, die in Verkehr gebrachten Treibstoffe zu einem festgesetzten Prozentsatz mit einem Biokraftstoff zu substituieren. Bei Nichteinhaltung dieser Vorgaben drohen Strafzahlungen.
Nein, das ist leider nicht möglich. Unsere Plattform dient lediglich der Generierung von eQuoten für rein elektrisch betriebene Kraftfahrzeuge und Ladestellen.
Nein. Durch die Ausschüttung von eMobilitätsprämien wie z. B.: eQuoten soll der Wechsel von fossiler zu erneuerbarer Energie für die Bevölkerung attraktiver werden. Die Reduzierung der THG-Emissionen (Treibhausgas) ist ein wichtiger Schritt, um dem Klimawandel entgegenzuwirken. So fördern im Endeffekt diejenigen, die fossilen Kraftstoff verkaufen, diejenigen, die heute schon nachhaltig fahren!
Mineralölfirmen unterstützen mit dem Erwerb von eQuoten die Elektromobilität und machen sie so attraktiver. Nebenbei verteuern sich dadurch auch fossile Brennstoffe, was sie für Verbraucher noch unattraktiver macht. So unterstützen Mineralölfirmen indirekt die Mobilitätswende von morgen.
Ja das ist möglich. Beispielsweise kann man als Produzent von Biogas Quoten generieren und an verpflichtete Unternehmen weiterverkaufen. Glücklicherweise können wir von epuls, als Teil der Münzer Bioindustrie GmbH, auf einen starken Partner zurückgreifen, welcher schon jahrelange Erfahrung im Handel mit Quoten aus Biogasen besitzt.
Wenn Sie mehr zum Quotenhandel mit Biogas erfahren wollen, bzw. eine Kontaktperson zu diesem Thema suchen, sehen Sie einmal hier nach:
Ja, wir freuen uns Ihnen mitteilen zu können, dass von nun an nicht nur eFahrzeuge, sondern auch Fahrzeuge mit Plug-In-Hybrid – Antrieb antragsberechtigt sind. Eine Anpassung des Umweltbundesamtes macht es möglich.
Die einzigen Voraussetzungen dafür sind:
- Sie müssen überwiegend 50% an einem nicht-öffentlichen Ladepunkt laden und die Lademenge nachweisen können.
- genauere Angaben zu nicht-öffentlichen Ladepunkten finden Sie bei den FAQ’s unter dem Abschnitt “Infos zu Ladestationen”
Falls Sie einen Plug-In-Hybrid anmelden wollen, klicken Sie HIER.