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Der Weg zu Ihrer ePrämie 2025!

epuls ist Ihre Plattform, um mit Ihrem eFahrzeug oder Ihrer Ladestation Geld zu verdienen. So schützen Sie nicht nur das Klima, sondern bekommen auch etwas dafür – Ganz egal ob eAuto-Besitzer oder Ladestellenbetreiber!

Also warten Sie nicht lange und schicken Sie uns jetzt eine Anfrage, um sich die ePrämie 2025 innerhalb kürzester Zeit zu sichern!

Voraussetzungen für eAutobesitzer:

  • Sie sind Zulassungsbesitzer, oder sind bevollmächtigt einen Antrag zu stellen.
  • Sie haben die ePrämie bzw. die THG-Prämie noch nicht über einen anderen Anbieter eingereicht.
ePrämie 2025 sichern!

“Mit epuls haben wir einen verlässlichen Partner gefunden, um die Vorteile nachhaltiger Elektromobilität auch für andere nutzbar zu machen!”

Eva Gerstl
Energie Steiermark

“Eine fixe ePrämie innerhalb weniger Tage auf das Konto unserer Kunden. Unbürokratisch, schnell und sicher. Das sind die Argumente, warum Hyundai Österreich sich bewusst zu einer Kooperation mit epuls entschieden hat. Der einzige Anbieter am Markt, der nicht marktschreierisch agiert, sondern durch Seriosität und Kompetenz punktet, wodurch alle Beteiligten gut betreut & beraten sind.”

Erich Gstettner, Leitung Flotte und E-Mobilität
Hyundai

“Mit epuls haben wir – als NGO – einen äußerst zuverlässigen Partner, wenn es um die Abwicklung von THG-Quoten geht. Die Zusammenarbeit zeichnet sich durch Schnelligkeit und Kompetenz aus.”

Steffen Peschel, Vorstand
Industriewald e.V.

„Die epuls-Plattform ist eine sehr gelungene, für jeden E-Auto Besitzer empfehlenswerte Variante sich mit dem grünen Herzen ein kleines Taschengeld zu verdienen!

Die Anmeldung ist sehr einfach und übersichtlich gehalten. Also unbedingt anmelden!“

Peter Mautendorfer, CEO Automobile Mautendorfer

“Ich habe durch Zufall von epuls gehört und alle Elektrofahrzeuge meiner Firma sofort eingetragen. Das Prozedere ist wirklich SEHR einfach – so wird zB der Zulassungsschein zuverlässig von der Software ausgelesen.
Das epuls-Team ist sehr freundlich, hilfsbereit und reagiert erfreulich schnell und kompetent auf alle Nachrichten!
DANKE!”

Hannes Jakob, CEO M-TEC
Energy for Future

“Heute ist die ePrämie durch epuls auf meinen Bankkonto “gelandet”. Funktioniert perfekt. Anfragen werden prompt und kompetent beantwortet.”

Klaus G.

    epuls ist der Experte, der von der Antragsstellung über die Zertifizierung bis hin zur Prämienzahlung umfassend unterstützt.
    Dabei ist uns besonders wichtig:

    Wieso epuls?

    FAQs

    Häufige Fragen zur ePrämie

    Was ist eine THG-Quote / eQuote?

    Die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) ist ein Klimaschutzinstrument, mit dem Ziel, die CO2-Emissionen im Verkehrssektor zu reduzieren.

     

    Mineralölunternehmen welche fossile Kraftstoffe wie Diesel oder Benzin in Verkehr bringen sind durch THG-Quoten dazu verpflichtet, ihre Emissionen jedes Jahr, um einen festgesetzten Prozentsatz zu reduzieren. Diese THG-Quoten können die sogenannten quotenpflichtigen Unternehmen aus CO2-Einsparungsmaßnahmen innerhalb des Verkehrssektors (z.B. Elektroautos) zukaufen. Bei Nichteinhaltung dieser Vorgaben drohen den verpflichteten Unternehmen Strafzahlungen.

    Durch die THG-Quote entsteht somit ein Umlagerungsverfahren. Mineralölunternehmen unterstützen dabei all jene finanziell, die heute schon emissionsfrei unterwegs sind.

    Wer bekommt eine ePrämie?

    eFahrzeuge: Zulassungsbesitzer von eFahrzeugen (PKW, LKW, Busse)

    Ladestationen: Betreiber von Ladestationen (öffentlich, halb-öffentlich oder nicht-öffenlich) – hier finden Sie die wichtigsten Voraussetzungen

    Ist meine Anfrage kostenlos?

    Ja. Ihre Anfrage ist für Sie völlig kostenlos.

    Wir übernehmen für Sie den gesamten Prozess von der Aufbereitung Ihrer Daten, über die Zertifizierung nach den gesetzlichen Vorgaben und den Verkauf der THG-Quoten, bis hin zur Auszahlung der ePrämie auf Ihr Konto.

    Wie ergibt sich die Höhe der ePrämie?

    Die Höhe der ePrämie richtet sich grundsätzlich nach zwei wesentlichen Faktoren:

     

    1. Der Marktpreis für THG-Quoten.

    Bei der ePrämie handelt es sich um einen Marktpreis welcher von Angebot und Nachfrage beeinflusst wird und nicht vom Staat festgelegt wird. Quotenpflichtige Mineralölunternehmen suchen jährlich eine bestimmte Menge an THG-Quoten und bedienen sich je nach Verfügbarkeit anderer alternative Kraftstoffe (z. B. Biokraftstoffe), auch an den sogenannten eQuoten aus der E-Mobilität – wodurch später die ePrämie entsteht.

    Der Marktpreis ist zudem durch die Vorgaben der Kraftstoffverordnung (KVO) wie z. B. die Ausgleichszahlungen von Mineralölunternehmen limitiert.

     

    2. Der Zeitraum wie lange das eFahrzeug im Kalenderjahr auf Sie zugelassen war.

    War das eFahrzeug das ganze Jahr auf Sie zugelassen, erhalten Sie die volle ePrämie. Ansonsten erhalten Sie den aliquoten Anteil gemäß der Zulassungstage (z.B. aufgrund unterjährigem Kauf oder Verkauf des eFahrzeugs).

    Kann ich auch meine Ladepunkte anmelden?

    Ja, das ist möglich. Aktuell können Sie Ihre Ladepunkte bei uns kostenlos vorregistrieren und sich dadurch für ein Angebot unverbindlich vormerken.

    Aufgrund spezieller Anforderungen bei Ladepunkten sowie begrenzter Kapazitäten ist nicht in jedem Fall eine Vergütung möglich. Erkundigen Sie sich gerne bei uns nach Ihren Möglichkeiten!

    Die wichtigsten Informationen, welche Sie zum Einreichen aufbringen müssen, finden Sie hier.

    Was versteht man unter den Begriffen ePrämie/THG-Prämie und eQuote/THG-Quote und wie passen diese zusammen?

    Die Begriffe ePrämie bzw. THG-Prämie und eQuote bzw. THG-Quote sind allesamt Kunstbegriffe welche im Sprachgebrauch häufig verwendet werden. In der gesetzlichen Grundlage (Kraftstoffverordnung) sind diese allerdings nicht zu finden – dort spricht man von der “Anrechnung von Strommengen”.

    Man kann die Begriffe aus der Verwendung folgendermaßen definieren:

     

    THG-Quote bzw. eQuote:

    Die Strommengen welche in Ihrem eFahrzeug oder Ihrer Ladestation verladen werden, können jährlich beim Umweltbundesamt angerechnet (zertifiziert) werden. Dabei werden Treibhausgaseinsparungen (THG) generiert und können als THG-Zertifikate verkauft werden. Diese THG-Zertifikate werden im Sprachgebrauch auch THG-Quote genannt. Nun können THG-Quoten auch aus anderen alternativen Kraftstoffen (Biokraftstoffe) generiert werden wodurch sich der Begriff eQuote spezifisch für THG-Quote aus der Elektromobilität gebildet hat.

     

    THG-Prämie bzw. ePrämie:

    Aus dem Verkauf der THG-Quote bzw. eQuote ensteht ein Erlös welcher in Form der THG-Prämie bzw. ePrämie an die eAutobesitzer bzw. Ladestellenbetreiber ausbezahlt wird. Ebenso wie bei der eQuote bezieht sich die ePrämie spezifisch auf die Prämie für die Elektromobilität.

    Darf ich die ePrämie bei mehreren Anbietern zugleich beantragen?

    Nein, ein Begünstigter (eAutobesitzer oder Ladestellenbetreiber) darf nur einen Antragsberechtigen (THG-Anbieter) pro Kalenderjahr mit der Abwicklung der THG-Quote beauftragen. Somit dürfen Sie Ihre eFahrzeuge und/oder Ladepunkte nur bei einem Anbieter pro Kalenderjahr registrieren. Dies wird bei Kontrollen im Folgejahr kontrolliert.

     

    Beachten Sie, dass die verschiedenen Anbieter unterschiedliche Begrifflichkeiten für diesen Service verwenden wie z.B. ePrämie, THG-Prämie, THG-Quote, eQuote, CO2-Prämie, Ladestellenbonus etc. Wenn Sie sich nicht sicher sind, fragen Sie gerne bei uns nach.

    Wie kommt es zu einer Mehrfachanmeldung/Überschneidung?

    Wenn die Anmeldung Ihres eFahrzeuges beim Umweltbundesamt von mehreren Antragstellern bzw. THG-Anbietern für den gleichen Zeitraum in einem Kalenderjahr vorgenommen wurde, spricht man von einer Mehrfachanmeldung oder auch Überschneidung.

    Das zugrundeliegende Gesetz (Kraftstoffverordnung) verbietet die Doppel- oder Mehrfachanmeldung. Diese Regelung ist auch im epuls Registrierungsprozess, sowie in Punkt 8 unserer AGB verankert. Die ePrämie von epuls gebührt nur in voller Höhe, wenn es zu keiner Mehrfachanmeldung/Überschneidung kommt.