Der Weg zu Ihrer ePrämie 2025!
epuls ist Ihre Plattform, um mit Ihrem eFahrzeug oder Ihrer Ladestation Geld zu verdienen. So schützen Sie nicht nur das Klima, sondern bekommen auch etwas dafür – Ganz egal ob eAuto-Besitzer oder Ladestellenbetreiber!
Also warten Sie nicht lange und schicken Sie uns jetzt eine Anfrage, um sich die ePrämie 2025 innerhalb kürzester Zeit zu sichern!
Voraussetzungen für eAutobesitzer:
- Sie sind Zulassungsbesitzer, oder sind bevollmächtigt einen Antrag zu stellen.
- Sie haben die ePrämie bzw. die THG-Quote noch nicht über einen anderen Anbieter eingereicht.
Wir kontrollieren Ihre Dokumente!
Sie erhalten nach erfolgreicher Kontrolle Ihre ePrämie innerhalb von 14 Tagen!
epuls ist der Experte, der von der Antragsstellung über die Zertifizierung bis hin zur Prämienzahlung umfassend unterstützt.
Dabei ist uns besonders wichtig:
Wieso epuls?
FAQs
Häufige Fragen zur ePrämie
Ja. Ihre Anfrage ist für Sie völlig kostenlos.
Wir übernehmen für Sie den gesamten Prozess von der Aufbereitung Ihrer Daten, über die Zertifizierung nach den gesetzlichen Vorgaben und den Verkauf der eQuoten, bis hin zur Auszahlung der ePrämie auf Ihr Konto.
Die Treibhausgasminderungsverpflichtung ist ein Klimaschutzinstrument, mit dem Ziel, den Ausstoß von Kohlendioxid (CO2) insbesondere im Verkehrssektor zu mindern.
Quotenpflichtige Unternehmen, wie bspw. Mineralölunternehmen, die fossile Kraftstoffe (Diesel oder Benzin) in Verkehr bringen und so maßgeblich zum CO2-Ausstoß beitragen, werden durch THG-Quoten dazu verpflichtet, ihre Emissionen jedes Jahr, um einen festgesetzten Prozentsatz zu mindern. Diese THG-Quoten können die quotenpflichtigen Unternehmen aus CO2-Einsparungsmaßnahmen innerhalb des Verkehrssektor (z. B. Elektroautos) zukaufen. Bei Nichteinhaltung dieser Vorgaben drohen den verpflichteten Unternehmen Strafzahlungen.
So entsteht ein Umlagerungsverfahren bei dem Mineralölunternehmen all jene finanziell unterstützen, die heute schon emissionsfrei unterwegs sind.
Die Höhe der ePrämie richtet sich grundsätzlich nach zwei wesentlichen Faktoren:
1. Der Marktpreis für THG-Quoten.
Bei der ePrämie handelt es sich um einen Marktpreis welcher von Angebot und Nachfrage beeinflusst wird und nicht vom Staat festgelegt wird. Quotenpflichtige Mineralölunternehmen suchen jährlich eine bestimmte Menge an THG-Quoten und bedienen sich je nach Verfügbarkeit anderer alternativer Kraftstoffe (z. B. Biokraftstoffe), auch an den sogenannten eQuoten aus der E-Mobilität – wodurch später die ePrämie entsteht.
Der Marktpreis ist zudem durch die Vorgaben der Kraftstoffverordnung (KVO) wie z. B. die Ausgleichszahlungen von Mineralölunternehmen limitiert. Mehr Infos zur KVO finden Sie hier.
2. Der Zeitraum wie lange das eFahrzeug im Kalenderjahr auf Sie zugelassen war.
War das eFahrzeug das ganze Jahr auf Sie zugelassen, erhalten Sie die volle ePrämie. Ansonsten erhalten Sie den aliquoten Anteil gemäß der Zulassungstage (z.B. aufgrund unterjährigem Kauf oder Verkauf des eFahrzeugs).
Leider haben wir für das Prämienjahr 2024 kein Angebot mehr!
Die quotenpflichtigen Unternehmen haben neben der eQuote, mehrere Möglichkeiten, Ihre Einsparungsziele zu erreichen (z. B. HVO – hydriertes Pflanzenöl). 2024 bevorzugten die quotenpflichtigen Unternehmen diese alternativen Wege weshalb kein Interesse an der eQuote aus der Elektromobilität besteht.
Nein, ein Begünstigter (eAutobesitzer oder Ladestellenbetreiber) darf nur einen Antragsberechtigen (Anbieter) pro Kalenderjahr mit der Abwicklung der eQuote beauftragen.
Sollten Sie bereits bei einem anderen Anbieter die eQuote beantragt haben, dürfen Sie im selben Jahr die Quote nicht mit jemand anders abwickeln, obgleich es sich um den Pauschalwert des Fahrzeuges handelt oder einen Ladepunkt. Natürlich dürfen Sie ein und dasselbe Fahrzeug oder ein und desselben Ladepunkt auch immer nur bei einem Anbieter pro Kalenderjahr registrieren.
Wenn die Anmeldung bzw. Einreichung der eQuote Ihres eFahrzeuges von mehreren Antragstellern (Anbietern) für den gleichen Zeitraum in einem Kalenderjahr eingereicht wurde, spricht man von einer Doppel- bzw. Mehrfacheinreichung.
Das zugrundeliegende Gesetz (Kraftstoffverordnung – KVO) verbietet die Doppel- bzw. Mehrfacheinreichung. Diese Regelung ist auch im epuls Registrierungsprozess, sowie in Punkt 8 unserer AGB verankert. Eine Doppelanmeldung bedeutet somit einen Verstoß gegen unsere AGB wodurch die ausbezahlte ePrämie rückgefordert werden muss.
Beachten Sie dabei, dass sich die Kontrollen der Anträge bis ins Folgejahr ziehen können und sich somit Doppel- bzw. Mehrfacheinreichungen auch erst lange im Nachhinein herausstellen.
Ja, das ist möglich. Aktuell können Sie Ihre öffentlichen, halb-öffentlichen, oder nicht-öffentlichen Ladepunkte bei uns kostenlos vorregistrieren und sich dadurch für ein Angebot unverbindlich vormerken!
Die wichtigsten Informationen, welche Sie zum Einreichen aufbringen müssen, finden Sie hier.