Der Weg zu Ihrer ePrämie 2025!
epuls ist Ihre Plattform, um mit Ihrem eFahrzeug oder Ihrer Ladestation Geld zu verdienen. So schützen Sie nicht nur das Klima, sondern bekommen auch etwas dafür – Ganz egal ob eAuto-Besitzer oder Ladestellenbetreiber!
Also warten Sie nicht lange und schicken Sie uns jetzt eine Anfrage, um sich die ePrämie 2025 innerhalb kürzester Zeit zu sichern!
Voraussetzungen für eAutobesitzer:
- Sie sind Zulassungsbesitzer, oder sind bevollmächtigt einen Antrag zu stellen.
- Sie haben die ePrämie bzw. die THG-Prämie noch nicht über einen anderen Anbieter eingereicht.
Wir kontrollieren Ihre Dokumente!
Sie erhalten nach erfolgreicher Kontrolle Ihre ePrämie innerhalb von 14 Tagen!
Wer hat in Österreich Anspruch auf ePrämien?





epuls ist der Experte, der von der Antragsstellung über die Zertifizierung bis hin zur Prämienzahlung umfassend unterstützt.
Dabei ist uns besonders wichtig:
Wieso epuls?

Ihre ePrämie
garantiert & zuverlässig

Persönliche & kompetente Betreuung

Auszahlung innerhalb
kürzester Zeit

Einfache & digitale Abwicklung

Jahrelange Erfahrung im
Quotenhandel & Kraftstoffsektor

Ihre ePrämie bei
minimalem Aufwand
FAQs
Häufige Fragen zur ePrämie
Die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) ist ein Klimaschutzinstrument, mit dem Ziel, die CO2-Emissionen im Verkehrssektor zu reduzieren.
Mineralölunternehmen welche fossile Kraftstoffe wie Diesel oder Benzin in Verkehr bringen sind durch THG-Quoten dazu verpflichtet, ihre Emissionen jedes Jahr, um einen festgesetzten Prozentsatz zu reduzieren. Diese THG-Quoten können die sogenannten quotenpflichtigen Unternehmen aus CO2-Einsparungsmaßnahmen innerhalb des Verkehrssektors (z.B. Elektroautos) zukaufen. Bei Nichteinhaltung dieser Vorgaben drohen den verpflichteten Unternehmen Strafzahlungen.
Durch die THG-Quote entsteht somit ein Umlagerungsverfahren. Mineralölunternehmen unterstützen dabei all jene finanziell, die heute schon emissionsfrei unterwegs sind.
eFahrzeuge: Zulassungsbesitzer von eFahrzeugen (PKW, LKW, Busse)
Ladestationen: Betreiber von Ladestationen (öffentlich, halb-öffentlich oder nicht-öffenlich) – hier finden Sie die wichtigsten Voraussetzungen
Ja. Ihre Anfrage ist für Sie völlig kostenlos.
Wir übernehmen für Sie den gesamten Prozess von der Aufbereitung Ihrer Daten, über die Zertifizierung nach den gesetzlichen Vorgaben und den Verkauf der THG-Quoten, bis hin zur Auszahlung der ePrämie auf Ihr Konto.
Die Höhe der ePrämie richtet sich grundsätzlich nach zwei wesentlichen Faktoren:
1. Der Marktpreis für THG-Quoten.
Bei der ePrämie handelt es sich um einen Marktpreis welcher von Angebot und Nachfrage beeinflusst wird und nicht vom Staat festgelegt wird. Quotenpflichtige Mineralölunternehmen suchen jährlich eine bestimmte Menge an THG-Quoten und bedienen sich je nach Verfügbarkeit anderer alternative Kraftstoffe (z. B. Biokraftstoffe), auch an den sogenannten eQuoten aus der E-Mobilität – wodurch später die ePrämie entsteht.
Der Marktpreis ist zudem durch die Vorgaben der Kraftstoffverordnung (KVO) wie z. B. die Ausgleichszahlungen von Mineralölunternehmen limitiert.
2. Der Zeitraum wie lange das eFahrzeug im Kalenderjahr auf Sie zugelassen war.
War das eFahrzeug das ganze Jahr auf Sie zugelassen, erhalten Sie die volle ePrämie. Ansonsten erhalten Sie den aliquoten Anteil gemäß der Zulassungstage (z.B. aufgrund unterjährigem Kauf oder Verkauf des eFahrzeugs).
Ja, das ist möglich. Aktuell können Sie Ihre Ladepunkte bei uns kostenlos vorregistrieren und sich dadurch für ein Angebot unverbindlich vormerken.
Aufgrund spezieller Anforderungen bei Ladepunkten sowie begrenzter Kapazitäten ist nicht in jedem Fall eine Vergütung möglich. Erkundigen Sie sich gerne bei uns nach Ihren Möglichkeiten!
Die wichtigsten Informationen, welche Sie zum Einreichen aufbringen müssen, finden Sie hier.
Die Begriffe ePrämie bzw. THG-Prämie und eQuote bzw. THG-Quote sind allesamt Kunstbegriffe welche im Sprachgebrauch häufig verwendet werden. In der gesetzlichen Grundlage (Kraftstoffverordnung) sind diese allerdings nicht zu finden – dort spricht man von der “Anrechnung von Strommengen”.
Man kann die Begriffe aus der Verwendung folgendermaßen definieren:
THG-Quote bzw. eQuote:
Die Strommengen welche in Ihrem eFahrzeug oder Ihrer Ladestation verladen werden, können jährlich beim Umweltbundesamt angerechnet (zertifiziert) werden. Dabei werden Treibhausgaseinsparungen (THG) generiert und können als THG-Zertifikate verkauft werden. Diese THG-Zertifikate werden im Sprachgebrauch auch THG-Quote genannt. Nun können THG-Quoten auch aus anderen alternativen Kraftstoffen (Biokraftstoffe) generiert werden wodurch sich der Begriff eQuote spezifisch für THG-Quote aus der Elektromobilität gebildet hat.
THG-Prämie bzw. ePrämie:
Aus dem Verkauf der THG-Quote bzw. eQuote ensteht ein Erlös welcher in Form der THG-Prämie bzw. ePrämie an die eAutobesitzer bzw. Ladestellenbetreiber ausbezahlt wird. Ebenso wie bei der eQuote bezieht sich die ePrämie spezifisch auf die Prämie für die Elektromobilität.
Nein, ein Begünstigter (eAutobesitzer oder Ladestellenbetreiber) darf nur einen Antragsberechtigen (THG-Anbieter) pro Kalenderjahr mit der Abwicklung der THG-Quote beauftragen. Somit dürfen Sie Ihre eFahrzeuge und/oder Ladepunkte nur bei einem Anbieter pro Kalenderjahr registrieren. Dies wird bei Kontrollen im Folgejahr kontrolliert.
Beachten Sie, dass die verschiedenen Anbieter unterschiedliche Begrifflichkeiten für diesen Service verwenden wie z.B. ePrämie, THG-Prämie, THG-Quote, eQuote, CO2-Prämie, Ladestellenbonus etc. Wenn Sie sich nicht sicher sind, fragen Sie gerne bei uns nach.
Wenn die Anmeldung Ihres eFahrzeuges beim Umweltbundesamt von mehreren Antragstellern bzw. THG-Anbietern für den gleichen Zeitraum in einem Kalenderjahr vorgenommen wurde, spricht man von einer Mehrfachanmeldung oder auch Überschneidung.
Das zugrundeliegende Gesetz (Kraftstoffverordnung) verbietet die Doppel- oder Mehrfachanmeldung. Diese Regelung ist auch im epuls Registrierungsprozess, sowie in Punkt 8 unserer AGB verankert. Die ePrämie von epuls gebührt nur in voller Höhe, wenn es zu keiner Mehrfachanmeldung/Überschneidung kommt.