Sichern Sie sich jetzt
Ihre ePrämie für 2026!
Schnelle und garantierte Auszahlung für alle eAuto-Besitzer in Österreich
Mehr über die Prämienvarianten finden Sie hier
Was bietet epuls?
epuls ist Ihre Plattform, um mit Ihrem eFahrzeug oder Ihrer Ladestation Geld zu verdienen. So schützen Sie nicht nur das Klima, sondern bekommen auch etwas dafür.
Also warten Sie nicht lange und registrieren Sie sich jetzt, um sich jetzt für die ePrämie 2026!
Voraussetzungen für eAutobesitzer:
- Sie sind Zulassungsbesitzer oder sind bevollmächtigt, einen Antrag zu stellen.
- Sie haben die ePrämie bzw. THG-Prämie für 2026 noch nicht über einen anderen Anbieter eingereicht.


Wer hat in Österreich Anspruch auf ePrämien?
Unsere Prämienvarianten für Ihr eFahrzeug

ePrämie TOP
- Ihnen ist eine schnelle Auszahlung nicht so wichtig, sondern eine möglichst hohe ePrämie?
- Bei der ePrämie TOP erhalten Sie eine höhere ePrämie mit Auszahlung im Oktober 2027 nach behördlicher Überprüfung des Umweltbundesamts
- Interesse geweckt? Dann wählen Sie jetzt die ePrämie TOP in Höhe von € 122 pro eFahrzeug für 2026
Häufige Fragen zur ePrämie
eFahrzeuge: Zulassungsbesitzer von eFahrzeugen (PKW, LKW, Busse)
Ladestationen: Betreiber von Ladestationen (öffentlich, halb-öffentlich oder nicht-öffenlich) – hier finden Sie die wichtigsten Voraussetzungen
Ja. Ihre Anfrage ist für Sie völlig kostenlos.
Wir übernehmen für Sie den gesamten Prozess von der Aufbereitung Ihrer Daten, über die Zertifizierung nach den gesetzlichen Vorgaben und den Verkauf der THG-Quoten, bis hin zur Auszahlung der ePrämie auf Ihr Konto.
Die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) ist ein Klimaschutzinstrument, mit dem Ziel, die CO2-Emissionen im Verkehrssektor zu reduzieren.
Mineralölunternehmen welche fossile Kraftstoffe wie Diesel oder Benzin in Verkehr bringen sind durch THG-Quoten dazu verpflichtet, ihre Emissionen jedes Jahr, um einen festgesetzten Prozentsatz zu reduzieren. Diese THG-Quoten können die sogenannten quotenpflichtigen Unternehmen aus CO2-Einsparungsmaßnahmen innerhalb des Verkehrssektors (z.B. Elektroautos) zukaufen. Bei Nichteinhaltung dieser Vorgaben drohen den verpflichteten Unternehmen Strafzahlungen.
Durch die THG-Quote entsteht somit ein Umlagerungsverfahren. Mineralölunternehmen unterstützen dabei all jene finanziell, die heute schon emissionsfrei unterwegs sind.
Die Begriffe ePrämie bzw. THG-Prämie und eQuote bzw. THG-Quote sind allesamt Kunstbegriffe welche im Sprachgebrauch häufig verwendet werden. In der gesetzlichen Grundlage (Kraftstoffverordnung) sind diese allerdings nicht zu finden – dort spricht man von der “Anrechnung von Strommengen”.
Man kann die Begriffe aus der Verwendung folgendermaßen definieren:
THG-Quote bzw. eQuote:
Die Strommengen welche in Ihrem eFahrzeug oder Ihrer Ladestation verladen werden, können jährlich beim Umweltbundesamt angerechnet (zertifiziert) werden. Dabei werden Treibhausgaseinsparungen (THG) generiert und können als THG-Zertifikate verkauft werden. Diese THG-Zertifikate werden im Sprachgebrauch auch THG-Quote genannt. Nun können THG-Quoten auch aus anderen alternativen Kraftstoffen (Biokraftstoffe) generiert werden wodurch sich der Begriff eQuote spezifisch für THG-Quote aus der Elektromobilität gebildet hat.
THG-Prämie bzw. ePrämie:
Aus dem Verkauf der THG-Quote bzw. eQuote ensteht ein Erlös welcher in Form der THG-Prämie bzw. ePrämie an die eAutobesitzer bzw. Ladestellenbetreiber ausbezahlt wird. Ebenso wie bei der eQuote bezieht sich die ePrämie spezifisch auf die Prämie für die Elektromobilität.
Ja, das ist möglich. Aktuell können Sie Ihre Ladepunkte bei uns kostenlos vorregistrieren und sich dadurch für ein Angebot unverbindlich vormerken.
Aufgrund spezieller Anforderungen bei Ladepunkten sowie begrenzter Kapazitäten ist nicht in jedem Fall eine Vergütung möglich. Erkundigen Sie sich gerne bei uns nach Ihren Möglichkeiten!
Die wichtigsten Informationen, welche Sie zum Einreichen aufbringen müssen, finden Sie hier.
Die Höhe der ePrämie richtet sich grundsätzlich nach zwei wesentlichen Faktoren:
1. Der Marktpreis für THG-Quoten.
Bei der ePrämie handelt es sich um einen Marktpreis welcher von Angebot und Nachfrage beeinflusst wird und nicht vom Staat festgelegt wird. Quotenpflichtige Mineralölunternehmen suchen jährlich eine bestimmte Menge an THG-Quoten und bedienen sich je nach Verfügbarkeit anderer alternative Kraftstoffe (z. B. Biokraftstoffe), auch an den sogenannten eQuoten aus der E-Mobilität – wodurch später die ePrämie entsteht.
Der Marktpreis ist zudem durch die Vorgaben der Kraftstoffverordnung (KVO) wie z. B. die Ausgleichszahlungen von Mineralölunternehmen limitiert.
2. Der Zeitraum wie lange das eFahrzeug im Kalenderjahr auf Sie zugelassen war.
War das eFahrzeug das ganze Jahr auf Sie zugelassen, erhalten Sie die volle ePrämie. Ansonsten erhalten Sie den aliquoten Anteil gemäß der Zulassungstage (z.B. aufgrund unterjährigem Kauf oder Verkauf des eFahrzeugs).
3. Ab 2026 können Sie zwischen zwei Prämienvarianten wählen:
- ePrämie NOW: Auszahlung nach erfolgreicher Überprüfung innerhalb von 2 Wochen.
- ePrämie TOP: Auszahlung im Oktober des Folgejahres – dafür profitieren Sie von einer höheren ePrämie.
Die gewählte Prämienvariante beeinflusst den Auszahlungszeitpunkt und die Höhe der ePrämie, jedoch nicht die grundsätzlichen Berechnungsfaktoren gemäß Punkt 1 und 2.

